Kassen kündigen wegen Fonds Verträge
BERLIN/POTSDAM (ami). Die Einführung des Gesundheitsfonds und die Neuordnung der Vergütung für niedergelassene Ärzte sorgt im Vorfeld für Unruhe in der Vertragslandschaft zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Veröffentlicht:Die Berliner Krankenkassenverbände haben nun ihre regionalen Sondervereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zum Jahresende vorsorglich beendet. Als Grund dafür geben sie an, dass wichtige Beschlüsse für zentrale Regelungsbereiche des neuen Systems für die vertragsärztliche Vergütung auf Bundesebene noch ausstehen. Auch in Brandenburg wurde deshalb eine Reihe von Vereinbarungen gekündigt.
Unklar ist derzeit vor allem, wie sich der neue morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich und die Berücksichtigung des Morbiditätsrisikos bei der ärztlichen Vergütung auswirken. Für Berlin und Brandenburg ist durch die im Bundesvergleich höhere Morbidität tendenziell eher mit Mehreinnahmen für die Vertragsärzte zu rechnen.
Die Folgen von Morbi-RSA und Gesundheitsfonds für die Kassenfinanzen liegen momentan noch völlig im Nebel. Die Berliner Kassen haben deshalb die Onkologie-Vereinbarungen, die Home-Care-Vereinbarungen und die Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen gekündigt. In Brandenburg sind die Bereiche Onkologie und Diabetes betroffen. Hintergrund ist auch, dass die Krankenkassen Doppelzahlungen fürchten, falls Leistungen aus den Sonderverträgen in den EBM aufgenommen werden sollten.
Die KV Berlin hat ihrerseits die Onkologie-Vereinbarungen, den Aids-Zuschlag und den Fahrkostenzuschuss für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst gekündigt, jedoch aus anderem Grund: Bei diesen Vereinbarungen gibt es bisher keine zusätzliche Finanzierung durch die Krankenkassen. Die Leistungen werden aus den Kopfpauschalen durch Umschichtung zwischen den Ärzten gefördert. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung betonen jedoch beide, dass die Sonderleistungen auch künftig möglich sein sollen. Offen ist nach KV-Angaben, was mit Disease-Management-Programmen und Hausarztverträgen passiert. Für diese Verträge gelten kürzere Kündigungsfristen, so dass noch kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Die Zukunft von
DMP und Hausarztmodellen ist noch offen.