Kassen wollen nicht zahlen für Fehlfahrten des Rettungsdienstes

BREMEN (cben). Bremens Krankenkassen protestieren gegen die geplante Änderung des Hilfeleistungsgesetzes an der Weser: Zukünftig sollen die Rettungsdienstgebühren um die Kosten der Fehlfahrten erhöht werden.

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Tatütata für umsonst: Krankenkassen wollen nicht zahlen bei Fehlalarm.

Tatütata für umsonst: Krankenkassen wollen nicht zahlen bei Fehlalarm.

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Dies würde aber die Krankenkassen zusätzlich mit 1,7 Millionen Euro belasten, teilten die Kassen mit. Städte und Landkreise müssen den Rettungsdienst sicherstellen, sie müssen also Rettungswagen und Rettungsleitstellen vorhalten. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Rettungseinsätze für ihre Versicherten nach einer behördlich festgelegten Gebührenordnung zu bezahlen.

Mit ihrer Weigerung, auch die Fehlfahrten zu zahlen berufen sich die Kassen auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom vergangenen Jahr. Danach sei das wirtschaftliche Risiko von Fehlalarmierungen untrennbar mit der gesetzlichen Verpflichtung verbunden, den Rettungsdienst zu unterhalten.

Krankenkassen müssen nur dann die Rettungsfahrten bezahlen, wenn ihre Versicherten tatsächlich transportiert werden. "Wir werden eine Kostenverlagerung aus dem Sicherstellungsauftrag der Kommunen in die gesetzliche Krankenversicherung nicht akzeptieren", sagt Karl Nagel, Leiter der VdAK/AEV-Landesvertretung.

"Die Mehrkosten sind den Kassen zuzumuten", sagt dagegen Petra Kodré, Sprecherin des Gesundheitsressorts. "Am Unfall- oder Einsatzort werden auch oft Patienten versorgt, die nachher nicht im Rettungswagen transportiert werden." Anders als in Bremen wird auch in Niedersachsen jede Fahrt mit einer Pauschale durch die Krankenkassen bezahlt. Das bestätigte Klaus Altmann, Sprecher der AOK Niedersachsen.

Sollte es kein Einlenken der Behörde geben, bleibe den Kassen keine andere Möglichkeit, als einen Betrag festzusetzen, bis zu dem sie die Kosten der Rettungsdiensteinsätze übernehmen, so die Kassen.

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