Leistungsverzicht darf eine Kasse nicht belohnen

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DARMSTADT (fst). Das Hessische Landessozialgericht hat einer gesetzlichen Kasse untersagt, Versicherte für den Verzicht auf medizinische Leistungen zu belohnen.

Eine BKK wollte ihren Versicherten eine Prämie anbieten, wenn sie Präventionschecks wahrnehmen, auf weitere Leistungen aber verzichten. Das Bundesversicherungsamt hatte die nötige Satzungsänderung der Kasse abgelehnt. Dem sind die Richter gefolgt und ließen Revision nicht zu.

LSG Hessen, Az.: L 1 KR 150/08 KL

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