Kommentar
Der Preis bestimmt die Auswahl
Mit den Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich ist die bewährte Versorgung für viele Betroffene Vergangenheit. Stattdessen bekommen sie mal ein falsches, mal ein qualitativ minderwertiges Produkt geliefert. Hinzu kommt, dass sie ihre vertrauten Ansprechpartner verlieren. Nicht mehr die Berater in den Sanitätshäusern um die Ecke, sondern die Sachbearbeiter bei den Kassen sind plötzlich die Experten. Laut Gesetz müssen die Kassen ausschreiben - und damit den Zuschlag an die oft preisgünstigeren großen überregionalen Anbieter vergeben. Preisdruck erzeugt Standardisierung.
Dabei sind gerade die Empfänger von Hilfsmitteln auf persönliche Beratung und manchmal auf individuelle Anfertigungen angewiesen. Dies ist mit der Ausschreibung deutlich erschwert worden.
Die Verantwortung dafür trägt der Gesetzgeber. Wie schon bei den Rabattverträgen für Arzneimittel hat der nur die Kostendämpfung im Blick. Ob dieses Ziel erreicht wird, ist fraglich. Denn wo schlechtere Qualität zu Folgeproblemen führt, entstehen schnell neue Kosten. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene und Selbsthilfeverbände wie in Mecklenburg-Vorpommern den Ball zurückspielen und das Thema über den Petitionsausschuss in die politische Diskussion bringen.
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