Ex-BVA-Chef fordert mehr Beitragsautonomie

KÖLN (iss). Wenn Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag nehmen, müssen sie über seine Höhe selbst bestimmen können. Diese Auffassung vertrat Dr. Rainer Daubenbüchel, der ehemalige Präsident des Bundesversicherungsamtes, beim 7. Kölner Sozialrechtstag.

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Die Krankenkassen sind verpflichtet, von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag zu fordern, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können. Allerdings darf er ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen nicht überschreiten, das sind maximal 36,75 Euro. "Das ist der endgültige Verlust der Beitragshoheit der Krankenkassen", sagte Daubenbüchel.

Mit der Begrenzung werde der mit dem Gesundheitsfonds eigentlich beabsichtigte vollständige Ausgleich der Finanzkraftunterschiede zwischen den Kassen konterkariert, kritisierte er. Für Kassen mit vielen Geringverdienern werde der Zusatzbeitrag nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken.

Die Begrenzung des Zusatzbeitrages habe keine soziale Funktion. Denn der Versicherte könne bei der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung des Zusatzbeitrags sofort kündigen. Nach Daubenbüchels Einschätzung ist der einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen zu früh gekommen. Für solch einen Schritt stimmten die Rahmenbedingungen noch nicht.

"Kassen in Ballungsräumen haben höhere Kosten, ohne dass sie das durch Wirtschaftlichkeitsbemühungen verändern könnten." Das liege unter anderem daran, dass die Kassen im Klinikbereich keine selektiven Verträge abschließen können.

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