Vereinbarung zu Screening
BERLIN (hom). Für das HautkrebsScreening in Arztpraxen gelten ab sofort neue Qualitätsstandards. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten KBV und GKV-Spitzenverband. Gesetzlich Krankversicherte ab 35 Jahren haben seit Juli 2008 Anspruch auf Hautkrebs-Screening. Zuletzt war jedoch Kritik an der mangelnden Routine der Befunder sowie an der fehlenden Standardisierung der Befundberichte laut geworden.