Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 15.10.2009

Gesundheit und Sicherheit im Fokus von Schwarz-Gelb

BERLIN (dpa). Die Fachpolitiker von Union und FDP beraten am heutigen Donnerstag, 15. Oktober, weiter über zentrale Streitpunkte für eine gemeinsame Koalition. In der Arbeitsgruppe Gesundheit versuchen, die Koalitionäre in spe eine Linie gegen das Milliardendefizit der Krankenkassen zu finden. Auch der Gesundheitsfonds steht in seiner aktuellen Form auf dem Prüfstand.

Die Verhandlungen gehen ebenso in der Wirtschaftspolitik weiter sowie bei Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz dürfte das Ringen um die großen Sicherheitsgesetze der vergangenen Jahre weitergehen. Es gebe zwar Einigkeit in vielen kleineren rechtspolitischen Bereichen, sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler. Themen wie das Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA), Online-Durchsuchungen, Internetsperren gegen Kinderpornografie und Vorratsdatenspeicherung wurden aber auf heute vertagt, wie Stadler am Mittwochabend nach der Sitzung der Arbeitsgruppe sagte.

Auch die Fachleute von Union und FDP zu Arbeitsmarkt und Rente konnten sich bei ihrer letzten Arbeitsgruppensitzung in Kernpunkten nicht verständigen. Deshalb sollen heute in kleiner Runde Einigungsmöglichkeiten ausgelotet werden, kündigte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel an. Er werde sich dazu mit dem Verhandlungsführer der Union, CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla, zusammensetzen. Nach Angaben von Sitzungsteilnehmern blieb es beim Dissens bei Mindestlöhnen, Kündigungsschutz und der Zukunft der Bundesagentur für Arbeit. Beide Seiten seien sich grundsätzlich über ein gleiches Rentenrecht in Ost und West einig. Dazu sollen zunächst noch die finanziellen Auswirkungen geprüft werden.

Am Mittwoch hatte sich die große Koalitionsrunde darauf verständigt, das Vermögen von Hartz-IV-Empfängern besser vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Wie die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Alexander Dobrindt (CSU) und Dirk Niebel (FDP) mitteilten, soll das sogenannte Schonvermögen auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifacht werden. Die Staatskasse wird dadurch nach Berechnungen der Parteien mit 300 Millionen Euro belastet.

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