Medizinischer Dienst ist immer öfter gefragt

Die Zeiten, in denen Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nur Einzelfälle begutachteten, sind lange vorbei. Integrationsverträge, neue Versorgungseinrichtungen und Sonderleistungen der Kassen erweitern seit Jahren immer mehr das Tätigkeitsfeld der Mediziner. Vor Ort aber sind MDK-Ärzte selten gern gesehen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Von allen Tätigkeiten, für die MDK-Ärzte zuständig sind, gelten Begutachtungen von Fällen aus der Pflegeversicherung als besonders aufwendig.

Von allen Tätigkeiten, für die MDK-Ärzte zuständig sind, gelten Begutachtungen von Fällen aus der Pflegeversicherung als besonders aufwendig.

© Foto: imago

DÜSSELDORF. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt immer mehr Aufgaben außerhalb der klassischen medizinischen Einzelfall-Begutachtung. "Verträge zur integrierten Versorgung, die Neuzulassung von Versorgungseinrichtungen und kassenspezifische Sonderleistungen werden uns zur Begutachtung vorgelegt", sagte Dr. Heinz Paul Buszello, Ärztlicher Direktor des MDK Nordrhein, bei einer Festveranstaltung anlässlich des 20-jährigen Bestehens des MDK Nordrhein.

Während der Vertrauensärztliche Dienst als Vorläufer des MDK fast ausschließlich mit der Prüfung von Arbeitsunfähigkeitsfällen befasst war, umfasse die Arbeit der Einrichtung heute den gesamten Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei gewinne die Systemberatung an Bedeutung, sagte der Geschäftsführer des MDK Nordrhein Wolfgang Machnik. "Wir werden zunehmend bei Fragen des Versorgungsmanagements einbezogen."

Mehr als 200 Ärzte sind beim MDK Nordrhein fest angestellt, sie repräsentieren 22 fachärztliche Disziplinen und 18 Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen. "Wir können das gesamte medizinische Spektrum abdecken", sagte Buszello. Hinzu kommen rund 200 Pflegefachkräfte. Erweitert werde das fachliche Spektrum durch Spezialisten wie Pharmazeuten oder Orthopädiemechaniker. Entscheidend für die Arbeit des MDK sei die Unabhängigkeit. "Der ärztliche Gutachter ist im Einzelfall nur seinem ärztlichen Gewissen verantwortlich", sagte er.

Im Jahr 2008 hat die Düsseldorfer Einrichtung rund 1,2 Millionen gutachterliche Empfehlungen zu Einzelfragen abgegeben. Davon stammten rund 200 000 Fälle aus der Pflegeversicherung, der Rest aus der Krankenversicherung. Rein zeitlich entfalle jeweils rund die Hälfte des Aufwands auf beide Bereiche. "Die Begutachtung ist in der Pflegeversicherung wesentlich intensiver", so Buszello. In der Krankenversicherung nimmt der stationäre Sektor mit den DRG-Prüfungen zunehmend Raum ein. Ein Drittel der MDK-Mitarbeiter ist zurzeit in diesem Bereich aktiv.

Die Skepsis vieler Ärzte gegenüber dem MDK sei vor allem auf die mit den Prüfungen verbundene Bürokratie zurückzuführen, sagte der Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein Professor Jörg-Dietrich Hoppe. "Mit den einzelnen Mitarbeitern sind ein kollegiales Verhältnis und eine Gesprächsbasis schnell gefunden." Der MDK sei nicht als Interessenvertretung der Krankenkassen gegründet worden, sondern als gemeinsame Einrichtung für die Beratung und Begutachtung für alle im Gesundheitswesen Tätigen, sagte er.

"Es bedarf einer ausgeprägten Vertrauensbasis zwischen dem MDK und den Leistungserbringern", so Hoppe. Deshalb sei ein intensiver und regelmäßiger Austausch zwischen beiden Seiten notwendig.

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