Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 17.08.2010

Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz

Hausarztverträge nach KV-Maßstab

Ministerium bindet Vergütung an KV-Fallwerte / Koalition streitet über Säumniszuschlag für Zusatzbeiträge

BERLIN (fst/hom/HL). Union und FDP machen ihre Ankündigung wahr, die Vergütung in neuen Hausarztverträgen an das KV-Niveau zu koppeln. Uneinig ist sich die Koalition noch bei der Organisation des Zusatzbeitrags.

Hausarztverträge nach KV-Maßstab

Gesetzgebung als Abbruch: Arbeit am Paragrafen 73 b.

© [M] Steinmetz: Neumeier/ imago | Steinbruch: focus finder / fotolia.com

Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein GKV-Finanzierungsgesetz bindet die hausarztzentrierte Versorgung eng an das KV-System. Mehrausgaben sind nur dann gestattet, wenn "Effizienzsteigerungen und Einsparungen" nachgewiesen werden. Die Vergütungshöhe im Einzelvertrag darf den rechnerischen durchschnittlichen Fallwert für Hausärzte in der Regelversorgung einer KV-Region nicht übersteigen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein teilnehmender Hausarzt Mehrleistungen im Vergleich zur Regelversorgung erbringt.

Die Crux dieser Vorgabe liegt in der Intransparenz, die damit aus dem KV-System in die bisher freien Verträge getragen wird: Da der durchschnittliche Fallwert rechnerisch erst drei bis vier Quartale nach der Leistungserbringung des Arztes feststeht, dürfte dies künftig auch für Hausarztverträge gelten. Unter dem "Deckmantel von Sparmaßnahmen" würden Hausärzten "Wege in die Zukunft verbaut", kritisierte Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) scharf.

Unterdessen setzten Rösler und die Gesundheitsexperten von Union und FDP am Dienstag ihre Beratungen über den Reformentwurf des BMG fort. Änderungen zeichnen sich bei den geplanten Sanktionen für säumige Zahler von Zusatzbeiträgen ab. Die Möglichkeit der Sanktionierung solle bestehen bleiben, hieß es aus Koalitionskreisen. Der Einzug des Strafzuschlags in Höhe von zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens solle aber nicht - wie im Entwurf vorgesehen - über die Arbeitgeber erfolgen.

Bei den Regelungen zum Verhältnis von PKV und GKV strebe die Koalition ein "Gesamtkonzept" an, das auch die Frage der Wahltarife oder Kooperationsmöglichkeiten zwischen beiden betreffe, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn der "Ärzte Zeitung".

Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz:
Hausarztverträge nach KV-Maßstab
Hausarztverträge: Schwarz-Gelb entkernt den Paragraf 73 b
Gesundheitsprämie: Die Hauptlast schultern die Versicherten
Honorar: Strikter Deckel für die nächsten zwei Jahre
Extrabudgetäre Leistungen: Mengenbegrenzungen und Abstaffelung
Telematik: Kein Kostendeckel im Spargesetz
PKV: Seitenwechsel in die Private soll leichter werden
Kliniken: In den nächsten zwei Jahren eine Milliarde weniger
Der Standpunkt: Reform im Rückwärtsgang

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