Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz

PKV: Seitenwechsel in die Private soll leichter werden

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Dieser Punkt geht an die PKV: Laut Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium soll der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wieder einfacher werden. Wer von einer gesetzlichen Krankenkasse hin zu einem privaten Krankenversicherer wechseln möchte, soll dies künftig bereits nach "einmaligem Überschreiten der Jahresentgeltgrenze" von derzeit 49  950 Euro im Jahr tun können. Bislang waren dafür drei aufeinanderfolgende Jahre nötig.

Denkbar ist auch, dass die Koalition die im Gesetzentwurf enthaltene Passage zum Verhältnis von GKV und PKV noch weiter fasst - etwa um die Festlegung, welche Wahltarife und Zusatzversicherungen von den gesetzlichen Kassen in Konkurrenz beziehungsweise im Wettbewerb mit der PKV angeboten werden dürfen. (hom)

Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz: Hausarztverträge nach KV-Maßstab Hausarztverträge: Schwarz-Gelb entkernt den Paragraf 73 b Gesundheitsprämie: Die Hauptlast schultern die Versicherten Honorar: Strikter Deckel für die nächsten zwei Jahre Extrabudgetäre Leistungen: Mengenbegrenzungen und Abstaffelung Telematik: Kein Kostendeckel im Spargesetz PKV: Seitenwechsel in die Private soll leichter werden Kliniken: In den nächsten zwei Jahren eine Milliarde weniger Der Standpunkt: Reform im Rückwärtsgang

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