AOK will nicht Schuld sein am Impf-Chaos in Rheinland-Pfalz

Ärzte in Rheinland-Pfalz können die Kosten für die Grippeschutz-Impfung nicht einheitlich abrechnen. Die KV sieht die Hauptschuld bei der AOK.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
In Rheinland-Pfalz wird ums Impfen heftig gestritten.

In Rheinland-Pfalz wird ums Impfen heftig gestritten.

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MAINZ. In Rheinland-Pfalz gibt es auch in diesem Jahr wieder Ärger über die Abrechnung der Grippeschutzimpfung. Kontrahenten sind in erster Linie KV und AOK. Die KV kritisiert, dass es keine einheitliche Regelung für die Grippeimpfung im Land geben wird.

"Für die Ärzte bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand. Sie müssen nun unterschiedliche Abrechnungsnummern einsetzen." Zudem sei es erforderlich die Impfseren für die Versicherten der verschiedenen Kassen unterschiedlich zu bestellen, gesondert abzurechnen und getrennt zu verwalten, so KV-Vorstandsmitglied Dr. Michael Siegert.

AOK soll einfachere Variante verhindert haben

Dass es zu keiner gemeinsamen Linie der Kassen im Land gekommen ist, liegt nach Angaben der KV vor allem an der AOK. Nach Angaben von Siegert habe die AOK nicht nur die Kostenübernahme der Grippeschutzimpfung außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für ihre Versicherten abgelehnt, sondern auch verhindert, dass die Kassen, die diese Kosten übernehmen wollten, den Impfstoff kostengünstig und unkompliziert als Sprechstundenbedarf beziehen können.

In Rheinland-Pfalz werden alle Impfstoffe für die Impfungen innerhalb der Schutzimpfungsrichtlinien als Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen. Dieser Bedarf wird von der AOK Rheinland-Pfalz für alle Kassen verwaltet. Mit Hilfe einer Sonderziffer könne die KV aber nachweisen, wieviele Impfdosen außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinien für die Versicherten der einzelnen Kassen verwendet wurden. So wäre nach Angaben der KV niemandem ein finanzieller Schaden entstanden.

Kasse sieht keine andere Handlungsoption

Die AOK weist die Kritik der KV zurück. Ihrer Auffassung nach sind alle Impfungen, die jenseits der Schutzimpfungs-Richtlinien von den Kassen übernommen werden, Satzungsleistungen. Diese seien nicht Bestandteil der Sprechstundenbedarfsvereinbarung und dürften deshalb rein rechtlich auch nicht als solche abgerechnet werden. "Eine Rechtsgrundlage für Sonderregelungen einzelner Kassen zu Lasten des Sprechstundenbedarfs besteht nicht", so AOK-Chef Walter Bockemühl.

"Eine so komplizierte Vorgehensweise ist den Praxen nicht zumutbar. Wir werden bereits diesen Monat alle Krankenkassen in Rheinland-Pfalz auffordern, für die Impfsaison 2011/2012 schon in diesem Jahr eine einheitliche Lösung zu erarbeiten. Wenn diese wieder blockiert wird, müssen wir im nächsten Jahr dann die Vorgaben der Schutzimpfungsrichtlinie umsetzen und Impfungen darüber hinaus privat liquidieren", kündigt KV-Vorstand Siegert an.

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