Bestandsschutz für Hausarztverträge bis Ende 2012

BERLIN (sun). Der Bestandsschutz in Paragraf 73 b für bestehende Hausarztverträge ist im GKV-Finanzierungsgesetz erweitert worden. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

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Ein Paket, das die wenigsten Empfänger glücklich machen dürfte: Die Gesundheitsreform soll heute das Bundeskabinett passieren.

Ein Paket, das die wenigsten Empfänger glücklich machen dürfte: Die Gesundheitsreform soll heute das Bundeskabinett passieren.

© bonn-sequenz / imago

Bestehende Hausarztverträge bleiben in ihren Konditionen bis Ende 2012 unangetastet. Damit können Hausärzte, die sich massiv gegen die Klausel gewehrt haben, zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Auch bei Anschlussverhandlungen für laufende Verträge gelten bis 31. Dezember 2012 die alten Rechtsregeln fort.

Auch ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Verträge wird ausgeschlossen. Allerdings darf für neue Hausarztverträge, die nach dem 22. September 2010 vereinbart werden, die Vergütung für Hausärzte nicht höher als im KV-System sein.

Ein entscheidender Wettbewerbsvorteil der Selektivverträge im Vergleich zum KV-System wird damit künftig nivelliert. Die schwarz-gelbe Regierung verspricht sich von diesem Schritt Minderausgaben der Kassen in Höhe von 500 Millionen Euro.

Eine weitere Klausel verbürokratisiert die Hausarztverträge: Die Kassen sind künftig verpflichtet, Hausarztverträge der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen, etwa dem Bundesversicherungsamt.

Diese Prüfung werde "insbesondere relevant für Add-on-Verträge", also vor allem für Verträge, die mit der KV als Partner geschlossen wurden, heißt es im Gesetzentwurf. Derweil hagelt es Kritik an Röslers Plänen: SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann sagte, die "Hausärzte seien dennoch zu Recht enttäuscht".

Lesen Sie dazu auch: Kostendämpfung ist nun kabinettsreif

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