Regierung lässt Opposition beim Sozialausgleich weiter im Dunkeln

Wie berechnet sich künftig der Sozialausgleich in der GKV? Eine Antwort darauf bleibt die Regierung schuldig.

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BERLIN (bee). Die Regierung hat weiter keine gesicherten Berechnungsgrundlagen, welche Ent- und Belastungen durch den geplanten Sozialausgleich für die GKV-Versicherten entstehen. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Frage der SPD-Fraktion hervor. In der Anfrage wollten die Abgeordneten wissen, wie viele Mitglieder der GKV vom Sozialausgleich betroffen sein werden und wie sich der Ausgleich berechnen lässt.

Das Gesundheitsministerium beantwortet 13 der 28 Fragen mit dem Hinweis, man könne noch keine Aussagen über die Auswirkungen des Sozialausgleiches machen. Die Ent- und Mehrbelastung hänge "von einer Vielzahl von Steuerparametern ab und kann nur nach eindeutiger Festlegung dieser Parameter quantifiziert werden."

Auch betont die Regierung, dass der Sozialausgleich nicht über die Finanzverwaltungen vorgenommen werden soll. Daher falle laut Bundesregierung kein Verwaltungsaufwand für Neuveranlagungen an, der ebenfalls bisher auch noch nicht berechnet worden sei.

Dieser parlamentarischen Anfrage geht ein Scharmützel voraus: Ende 2009 wollten die SPD-Abgeordneten ebenfalls in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie die geplante Kopfpauschale aussehen wird. Darauf erhielt die Fraktion auf alle 17 gestellten Fragen lediglich die Antwort, die Regierung plane keine "unsoziale Kopfpauschale".

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