Kliniken wehren sich gegen Nutzen-Prüfung

Krankenhäuser reagieren empört auf die Forderung der Kassen, medizinische Verfahren zu prüfen, bevor sie in die Erstattung gehen. Innovationen würden dadurch gebremst, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Roboter verpflanzt Bauchspeicheldrüse: Die DKG will, dass solche Innovationen schnell ins System kommen.

Roboter verpflanzt Bauchspeicheldrüse: Die DKG will, dass solche Innovationen schnell ins System kommen.

© dpa

BERLIN. Eine Nutzen-Prüfung von Klinik-Therapien stößt bei den Krankenhäusern auf wenig Gegenliebe. Einen entsprechenden Vorschlag seitens der Kassen wies die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) scharf zurück: "Die Kassen sollten das krankenhausärztliche Können fördern und nicht ihr Vermögen mehren", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum der "Ärzte Zeitung".

Das Konzept des GKV-Spitzenverbands, eine Nutzenprüfung in Innovationszentren durchzuführen, bevor diese in eine flächendeckende Anwendung gehen (wir berichteten), hält die DKG ebenfalls für nicht akzeptabel: "Zentralisierung führt zu Bürokratisierung und die bremst Innovationen aus", so Baum.

Neue Therapien kämen so kaum beim Patienten an. Bisher gilt in Kliniken der sogenannte Verbotsvorbehalt: Medizinische Methoden sind so lange erlaubt, bis sie - auf Antrag - durch den Bundesausschuss von der Erstattung wegen nachgewiesener Unzweckmäßigkeit oder Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen werden. Daran wollen die Kassen nun rütteln.

Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, hatte im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" gefordert, neue medizinische Therapien künftig zu prüfen, bevor sie in die Erstattung gehen. Bei einigen neuen medizinischen Verfahren habe sich nach Einführung herausgestellt, dass sie schädlich seien.

Pfeiffer nannte dazu Operationsroboter für Hüftendoprothesen. Mehr als 6000 Menschen wurden in den vergangenen zehn Jahren mit Robotern behandelt. Implantate sollten genauer passen. Allerdings zeigten Studien, dass durch die Operationen Komplikationen, etwa Nervenschädigungen und Wundheilungsstörungen, deutlich erhöht waren.

Unterstützung erhalten die Krankenhäuser von der Medizin-Technologiebranche. Auch sie warnte davor, den Verbotsvorbehalt zu ändern. Patienten müssten Innovationen so schnell wie möglich zugänglich gemacht werden, sagte der Sprecher des Bundesverbands der Medizintechnik-Hersteller (BVMed), Manfred Beeres.

Medizintechnische Innovationen müssten daher im Krankenhaus ungehindert eingeführt werden können. Dies sollte - bei gleichen Strukturvoraussetzungen - möglichst auch auf den ambulanten Bereich übertragen werden. Die Unternehmen befürworten zwar eine Nutzenbewertung von Medizinprodukten.

Bei der Umsetzung wollen sie aber mitbestimmen: Gemeinsam mit dem IQWIG sollen die Parameter und das Verfahren erarbeitet werden.

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