Versorgungslücke: Ärzte springen in die Bresche

Hausärzten wächst zunehmend eine neue Aufgabe zu: Die des Schnittstellenmanagers zwischen stationärem und ambulantem Sektor. Inzwischen befasst sich der Bundestag mit neuen Hilfen für entlassene Patienten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Ärztin hat dafür gesorgt, dass ihr Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zuhause bereits eine Gehhilfe vorgefunden hat.

Die Ärztin hat dafür gesorgt, dass ihr Patient nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zuhause bereits eine Gehhilfe vorgefunden hat.

© Bilderbox

BERLIN. Ärzte sollen ihre Patienten vor einer Einweisung genauer instruieren, in welchem Zustand sie voraussichtlich die Klinik verlassen werden. Mit diesem Vorschlag wartete der AOK-Pflegeexperte Manfred Adryan bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages auf.

Die Betroffenen müssten auf den Prozess der Genesung praktisch vorbereitet werden. Benötigte Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle und Krankenbetten sollten bereitstehen ebenso wie eine Grundausstattung an Nahrungsmitteln, wenn der Patient aus der Klinik nach Hause kommt.

Der Gesundheitsausschuss befasste sich mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Versorgungslücke" nach einem Krankenhausaufenthalt. Gesetzlich Versicherte sollen einen Anspruch auf Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung erhalten.

Dazu solle der Paragraf 37 des SGB V angepasst werden. Gleichzeitig solle ein Forschungsprojekt aufgelegt werden, das die Auswirkungen der Diagnoses Related Groups (DRG) auf den ambulanten Sektor in den Blick nehmen soll.

Bisher beschäftige sich die DRG-Forschung zu wenig mit dem ambulanten Sektor und konzentriere sich vor allem auf die Auswirkungen der DRG auf die Verweildauer in Kliniken. Da die Gesundheitsversorgung zunehmend als vernetzte Versorgung betrachtet werde, sollten die Auswirkungen der DRG in den Krankenhäusern auch auf die Arztpraxis und die Pflegestation in den Blick genommen werden.

Die in der Folge der DRG-Einführung immer wieder beschworenen Bilder der "blutigen Entlassung" und massenhafter Drehtüreffekte malen die Grünen in ihrem Antrag nicht. Dafür gebe es keine Belege. Wohl aber zeigten sich an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor neue, spezifische Versorgungsprobleme.

Während die medizinische Versorgung nach ambulanten Operationen und Chemotherapien meist dem Bedarf angemessen sei, seien die in dieser Situation gesundheitlich immer noch angeschlagenen Menschen meist darin eingeschränkt, ihren Alltag zu bewältigen. Zum Problem werde dies erst, wenn es kein soziales Umfeld gebe, das die Betroffenen auffangen könne.

Hausärzten wächst durch diese Entwicklungen eine besondere Verantwortung zu. Nach einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege darf der Krankenhausarzt einem Patienten gerade drei Tage häusliche Krankenpflege aufschreiben. Ansonsten verordne grundsätzlich der Vertragsarzt die häusliche Krankenpflege, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Hausärzteverbandes.

Mit der Verordnung von Krankenpflege allein sei es vor allem bei alleinstehenden Patienten nicht getan. Nach der Entlassung blicke der Patient auf eine Vielzahl von verschlungenen Behandlungspfaden. Dazu komme oft, dass Patienten neue Medikamente benötigten, so der Hausarztverband.

Aus den Stellungnahmen von Sozialverbänden klang heraus, dass künftiges Schnittstellenmanagement in der Hausarztpraxis gut aufgehoben sei. Keinen Hilfebedarf über die bestehenden Ansprüche hinaus hatten die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen ausgemacht. Es gebe kein Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken.

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