Psychotherapeuten froh über GBA-Beschluss

BERLIN (eb). Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die neuropsychologische Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.

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Eine neuropsychologische Therapie war bislang nur im akutstationären und im Rahmen der stationären Reha möglich.

Betroffene Patienten können sich zukünftig von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die über eine entsprechende Weiterbildung verfügen, ambulant behandeln lassen.

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