Ärzte Zeitung, 13.01.2012
Zahnärzte bedauern Urteil zu Selektivverträgen
MÜNCHEN (sto). Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) "respektiert" die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach Selektivverträge nach Paragraf 73c SGB V in einem geregelten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen.
Bedauerlich sei jedoch, dass die Managementgesellschaft DENT-iV das Verfahren angestrengt habe, erklärte der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.
Denn Ziel der Verträge, die mit der KZVB geschlossen wurden und die durch das Urteil außer Kraft gesetzt wurden, sei eine bessere Versorgung von Patienten: Die Techniker Krankenkasse wollte die professionelle Zahnreinigung bei jungen Erwachsenen bezuschussen, die Landwirtschaftliche Krankenkasse Bayern unter anderem die zahnmedizinische Versorgung von Schwangeren verbessern.
Hinter der Klage stehe möglicherweise "Konkurrenzdenken", mutmaßt die KZVB. So wickele DENT-iV den Claridentis-Vertrag der AOK Bayern ab, der ebenfalls Versorgungsverbesserungen verspricht.
"Es war wohl nicht im Sinne von DENT-iV und der AOK Bayern, dass andere Krankenkassen etwas zum Wohle ihrer Versicherten tun".

Weitere Beiträge
Weitere Top-Meldungen
[25.05.2012]
Mehr als 800 Menschen sind schwer krank und liegen in den Kliniken - das war die Situation vor einem Jahr während der EHEC-Epidemie. Doch was war die richtige Therapie? Jetzt gibt es neue Daten - und Fragezeichen.
mehr »
[25.05.2012]
Vom Deutschen Ärztetag soll ein Aufruf ausgehen für mehr vernetztes Arbeiten von Ärzten. Doch die Botschaft stieß nicht auf einhellige Begeisterung. Denn Kooperationen bergen auch das Risiko neuer Abhängigkeiten für Ärzte, warnten Delegierte.
mehr »
[25.05.2012]
Viel wurden die Behörden während der EHEC-Epidemie gescholten. Doch auch an der Basis, bei den Ärzten, lief nicht alles rund. Im Interview zieht der Chef-Epidemiologe vom Robert Koch-Institut, Professor Gérard Krause, Lehren und spricht über selbst ernannte Experten.
mehr »