"Eigenverantwortung stärkt Solidarprinzip"

BERLIN (fst). Die Eigenverantwortung der Patienten, die mit dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (WSG) konkretisiert wurde, führt nicht zur Entsolidarisierung, sondern stärkt das Solidarprinzip.

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In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion erklärt die Bundesregierung. Paragraf 52 Absatz 2 SGB V nennt "ästhetische Operation, Piercing und Tätowierungen" als Tatbestände, die eine Eigenbeteiligung der Versicherten auslösen können, falls es zu Komplikationen kommt.

Später, mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Aufzählung abschließend ist.

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