Neben der Headline „Zukunft von PKV und GKV“ und der Schlagzeile „Spahns Strategie gegen die Bürgerversicherung“ hat der Beitrag in der Ärzte Zeitung den Untertitel „Der einheitliche Versicherungsmarkt ist für den CDU-Politiker Jens Spahn der Weg zur Rettung der PKV“.
„Die Trennung des Krankenversicherungsmarktes in GKV und PKV verliert in der Bevölkerung an Akzeptanz“ wird Spahn dann weiter zitiert. Statt „… verliert in der Bevölkerung an Akzeptanz“ müsste es aber wohl eher heißen „… verliert bei den Privatversicherten an Akzeptanz“, von denen offenbar viele lieber heute als morgen in die GKV flüchten würden.
Mit der Ansicht, dass die PKV rettungsbedürftig ist, steht der CDU-Gesundheitsexperte nicht alleine da. „Die 8,9 Millionen Privatversicherten in Deutschland sind eine Art Bad Bank des hiesigen Gesundheitssystems“ und „Es ist unausweichlich, sagen Politiker aller Parteien, dass das System der Privaten Krankenversicherung an sich selbst ersticken wird“, das schreibt Dr. Patrick Illinger, Ressortleiter Wissen "Süddeutsche Zeitung" und Redaktionsleiter "SZ Wissen" in einem Essay zur Finanzierung des Gesundheitssystems am 29.07.2012 in Süddeutsche.de. Den ganzen Beitrag von Dr. Illinger findet, wer in Google nach „SZ PKV Nichts wie raus 29.07.2012“ sucht.
Dabei wurde und wird die GKV von der PKV schon immer als doppelter Risikoschirm missbraucht. Zum einem werden Menschen mit Vorerkrankungen beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder beim Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht durch den Ausschluss von bereits bestehenden Erkrankungen bzw. hohe Risikozuschläge von einem Wechsel abgehalten, zum anderen kann die PKV Arbeitnehmer, die wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV (Übergrenzer) in die PKV wechselten und z. B. durch Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit aufgrund geringeren Einkommens wieder krankenversicherungspflichtig in der GKV werden, nach geltendem Recht bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres wieder in die GKV „entsorgen“.
Diese Rücknahmepflicht ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die in jungen und gesunden Jahren (weitaus überwiegend als Pflichtversicherte) ihre Solidarbeiträge entrichten ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Wiedereintritt von Krankenversicherungspflicht in der GKV wäre allenfalls akzeptabel, wenn die ausgefallenen Versichertenanteile nachentrichtet werden.
Was die Nachzahlung der Arbeitgeberanteile anbelangt, ist es ohnehin ein Systemfehler, dass die Arbeitgeber analog des in der Regel wesentlich niedrigeren PVK-Beitrags ihren Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung von 7,3 % auf im Durchschnitt etwa 4,0 % reduzieren können, wenn ein Übergrenzer sich statt in der GKV in der PKV weiter versichert. Die Differenz das tatsächlich gezahlten Arbeitgeberzuschusses auf 7,3 % gehört eigentlich ohne Wenn und Aber in den Gesundheitsfonds, der dann mit entsprechend niedrigeren Beitragssätzen finanziert werden könnte.
Der von Spahn avisierte einheitliche private Versicherungsmarkt für alle, in dem die bestehenden gesetzlichen Krankenkassen privatisiert werden sollen ignoriert schlichtweg, dass Krankenversicherung per se nicht marktfähig ist.
In der Zeit vor der Einführung des Risikostrukturausgleichs in der GKV hat sich gezeigt, dass viele junge und gesunde Kassenmitglieder ab einer bestimmten Euro-Schmerzgrenze die Kasse wechseln, während die kranken zumeist bei ihrer bisherigen Kasse bleiben. Die Beitragsersparnis der Kassenwechsler führte bekanntlich zu zigmilliardenschweren Finanzlücken, denn die Gesamtausgaben innerhalb der GKV blieben ja unverändert.
Erst der Gesundheitsfonds und der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich brachten 2009 den Paradigmenwechsel innerhalb der GKV. Jetzt wird im Wettbewerb nicht mehr belohnt, wer die meisten jungen und gut verdienenden Mitglieder bei sich konzentrieren kann, sondern wer seine kranken am besten versorgt.
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