Trotz Kritik

Bundestag berät über Kartellrecht für Kassen

BERLIN (dpa). Trotz vielfältiger Kritik will die Koalition die gesetzlichen Krankenkassen künftig dem Kartellrecht unterstellen.

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Das sieht der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor, dessen abschließende Beratung an diesem Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung steht.

Die Vorschriften zur Kontrolle von Zusammenschlüssen werden demnach auch auf die Vereinigung von Kassen angewendet. Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht sollen auch auf das Verhältnis der Kassen untereinander angewendet werden.

Zuständig sind demnach dann die Kartellbehörden. Ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, so solle der Wettbewerb zwischen den Kassen gestärkt werden.

Das werde den Versicherten nützen. "Die Befürchtungen von Opposition und CSU, dass dadurch die Kooperation von Krankenkassen gefährdet seien, sind aus der Luft gegriffen."

Kritiker hatten moniert, die Kassen würden wie Unternehmen behandelt. Ihre Zusammenarbeit werde gefährdet.

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