Ausschreibung und Bereinigung

So wird es der IV schwer gemacht

Erhoffte Kostensenkungen nicht erfüllt, hohe Anforderungen an Ausschreibungen und schwierige Budgetbereinigungen - die Gesundheitsweisen haben die Hürden für die IV identifiziert.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Die Integrationsversorgung ist nach dem Ende der Anschubfinanzierung nicht tot - nach einer Kündigungswelle in den Jahren 2008 und 2009 sind neue Verträge abgeschlossen worden, so dass insgesamt das Wachstum dieser neuen Versorgungsform verhalten vonstatten geht.

In seinem jüngsten Sondergutachten, das sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerb an den Schnittstellen im Gesundheitswesen befasst, hat der Sachverständigenrat auch den Stand der Integrationsversorgung analysiert.

Wichtigster Aspekt für die Krankenkassen zum Abschluss solcher Verträge ist danach die Steigerung der Qualität, gefolgt von Kostensenkungen und einer besseren Zufriedenheit der Patienten. Der Imagegewinn für eine Kasse spielt eine mittlere Bedeutung, untergeordnet sind hingegen Prävention und die Gewährung von Vergünstigungen an Patienten.

Am ehesten erfüllt haben sich die Erwartungen der Kassen bei der Möglichkeit, ihre Vertragspartner autonom auszuwählen, gefolgt von einer besseren Patientenzufriedenheit. Die Kostensenkungen sind dagegen hinter den Erwartungen zurück geblieben. Zu hohe Kosten waren auch der wichtigste Grund, Verträge zu beenden.

Nicht durchgängig evaluiert

Als schwierigstes Hindernis, neue Verträge abzuschließen, erweist sich die Notwendigkeit einer Ausschreibung. Der damit verbundene Aufwand verschärfe das Kostenproblem dieser Vertragsform, kritisiert der Sachverständigenrat.

Eine ähnlich problematische Hürde sei die vorgeschriebene Budgetbereinigung mit ihrem administrativen Aufwand. Eine Reform sei notwendig, weil die Gefahr bestehe, dass in Verhandlungen mit KVen im Rahmen des Selektivvertrags erbrachte Leistungen als nicht bereinigungsrelevant anerkannt werden.

Nach der Erhebung des Sachverständigenrates waren gut zwei Drittel der IV-Verträge in den Jahren 2010 und 2011 sektorenübergreifend ausgestaltet. Im Jahr 2010 wurde nur bei 1,5 Prozent der Verträge eine Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung durchgeführt. Der Anteil stieg im Folgejahr auf 2,2 Prozent.

64 Prozent der Verträge des Jahres 2010 bezogen sich nur auf einen definierten Leistungsanlass. 18 Prozent der Verträge hatten ambulantes Operieren zum Inhalt.

Weniger als 60 Verträge (Anteil unter einem Prozent) bezieht Pflegeleistungen ein. Immerhin 13 Prozent der Krankenkassen haben Verträge geschlossen, an denen auch die pharmazeutische Industrie beteiligt ist.

Ein großer Nachteil für möglichen Erkenntnisgewinn: Integrierte Versorgung wird nicht durchgängig evaluiert. Nur fünf Prozent der Kassen machen dies immer, 17 Prozent hingegen nie. 56 Prozent lassen "gelegentlich" evaluieren.

Zinsfreie Kredite für die Anschubfinanzierung von IV

Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen hat in seinem jüngsten Gutachten eine Anschubfinanzierung für innovative Versorgungsformen wie etwa die Integrationsversorgung vorgeschlagen. Dazu empfiehlt er:

eine Befristung der Förderung auf fünf Jahre,

eine Beschränkung der Förderung auf sektorenübergreifende Projekte,

eine verpflichtende und systematische Evaluation, die zur Bewertung der Ergebnisse eine adäquate Kontrollgruppe sowie Outcome-Indikatoren einschließt, und

eine Priorisierung von populationsbezogenen und indikationsübergreifenden Versorgungskonzepten und solchen Projekten, die den bislang vernachlässigten Bereich der Pflegeleistungen einbeziehen.

Weil es schwierig ist, ex ante erfolgversprechende Konzepte zu identifizieren, sollte die Finanzierung nicht aus dem Gesundheitsfonds erfolgen, sondern über zinsgünstige oder zinsfreie Darlehen aus einem Kapitalfonds. Die Rückzahlung wäre nach fünf Jahren fällig.

Refinanziert sich das Projekt über Einsparungen, wäre dies kein Problem. Kommt es nicht zu Einsparungen, aber zu besseren gesundheitlichen Outcomes, könnte dies einen teilweisen Rückzahlungsverzicht mit einer Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds begründen. Die Vorteile: Die Kassen selbst tragen ein geringeres Innovationsrisiko, es gibt keine Mitnahmeeffekte.

Lesen Sie dazu auch: Wachsende Skepsis: An IV-Verträgen scheiden sich die Geister Vertrackt: Warum innovative Versorgung kompliziert ist Ausschreibung und Bereinigung: So wird es der IV schwer gemacht

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