Nach der Praxisgebühr

Die Zuzahlungen bleiben

Die Praxisgebühr ist tot. Der Linkspartei reicht das noch nicht, sie fordert die Streichung aller Zuzahlungen. Die Regierung hält davon aber reichlich wenig.

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Es bleibt wie es ist.

Es bleibt wie es ist.

© Petra Schneider / imago

BERLIN. Eine Entlastung der gesetzlich Krankenversicherten über die Abschaffung der Praxisgebühr hinaus wird es nicht geben. Das hat die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion hin klargestellt.

Zuzahlungen, so argumentierte die Linksfraktion in einer parlamentarischen Anfrage, "entlasten die Gesunden auf Kosten der Kranken" und verursachten so "vermeidbares menschliches Leid und unnötige Kosten".

Die gesetzlich Versicherten haben im Jahr 2011 Zuzahlungen in Höhe von 5,27 Milliarden Euro geleistet, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Knapp zwei Milliarden davon entfielen auf die - nunmehr abgeschaffte - Praxisgebühr.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollten die verbleibenden Zuzahlungen in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro pro Jahr über höhere Krankenkassenbeiträge gegenfinanziert werden. Das entspräche nach Berechnung der Fraktion einer zusätzlichen Belastung von 0,17 Prozentpunkten jeweils für Arbeitnehmer und -geber.

Dies wies die Bundesregierung als "vereinfachte Betrachtung" zurück, da die mit den Zuzahlungen einhergehende Steuerungswirkung vernachlässigt werde, heißt es in der Antwort.

Denn Zuzahlungen seien "als Finanzierungsbeitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit und einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen anzusehen", so das Ministerium.

Zudem sorgten die Belastungsgrenzen von ein (bei chronisch Kranken) und zwei Prozent dafür, "dass niemand finanziell überfordert wird und alle Versicherten Zugang zu einem umfassenden Leistungspaket (...) haben".

Allerdings gibt die Exekutive selber zu, dass die "Erkenntnislage" zur Steuerungswirkung von Zuzahlungen "widersprüchlich und uneinheitlich" ist. Eigentlich müsste die Gruppe der Versicherten, die von Zuzahlungen befreit sind, überdurchschnittlich stark Leistungen der GKV nachfragen.

Eine entsprechende Studie des GKV-Spitzenverbands, die im November 2011 vorgelegt wurde, zeigt: Es gibt keine Hinweise auf ein spezifisches Verhalten dieser Versichertengruppe. Dessen ungeachtet zeigt sich die Regierung überzeugt, dass das gegenwärtige System der Zuzahlungen "sachgerecht" sei.

Das Bundesgesundheitsministerium versucht in seiner Antwort, eine klare Trennlinie zwischen der Praxisgebühr und anderen Zuzahlungen zu ziehen. Der Zehn-Euro-Obolus sei "pauschal ohne Bezug zu Menge und Preis der Leistungen" zu zahlen gewesen.

Daher wurde sie "von den Versicherten nicht als sinnvoll angesehen" und habe auch seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren.

Mutmaßungen der Linksfraktion, die Praxisgebühr könne nun doch noch durch ein "unbürokratisches Erhebungsverfahren" ersetzt werden, wies die Regierung zurück. Diese Frage sei nach der Abschaffung der Praxisgebühr "gegenstandslos geworden". (fst)

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