Kassen kritisiert

"Kuddelmuddel" bei Selektivverträgen

Das Vergaberecht für Kassen führt zu einem Formalismus, der nicht der Qualität dient, warnt die Siemens BKK.

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MÜNCHEN. Der Wettbewerb in der GKV wird nach Ansicht der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) durch unnötige bürokratische Hindernisse gehemmt.

Ein besonderes Ärgernis sei die Pflicht der Kassen zur Ausschreibung bei Selektivverträgen, erklärte SBK-Vorstandsmitglied Dr. Gertrud Demmler beim Europäischen Gesundheitskongress in München.

Die Übertragung des Vergaberechts auf die Krankenkassen habe zu einem Formalismus geführt, der den Abschluss von Selektivverträgen eher behindere. Zudem seien die Regeln unsystematisch.

Das eine Mal werde eine Ausschreibung gefordert, das andere Mal nicht. "Das ist ein Kuddelmuddel", das mit dazu beitrage, dass sich bei den Selektivverträgen so wenig tut, sagte Demmler.

Um eine bessere Versorgungssteuerung über Sektorengrenzen hinweg zu etablieren, müsse eine Kasse langfristige Entwicklungspartnerschaften eingehen, erläuterte Demmler. "Da greift man nicht in die Schublade, so etwas muss sich entwickeln", sagte sie.

Vertragslaufzeiten von maximal vier Jahren machten solche langfristigen strategischen Partnerschaften jedoch schwierig, da niemand bereit sei, sich an einer Entwicklung zu beteiligen, wenn anschließend die Unsicherheit bestehe, bei einer Ausschreibung nicht zum Zuge zu kommen und Trittbrettfahrer das Rennen machen.

Konsistente Regeln und klare Orientierung wichtig

Ein fairer und transparenter Wettbewerb in der GKV sei auch ohne Vergabeverfahren möglich. Das formalisierte Verfahren führe "nicht dazu, dass wir die besten oder die richtigen Partner für die Region oder für das Thema wählen können", erklärte Demmler.

Zugleich forderte Demmler, das Wettbewerbsrecht und insbesondere die Missbrauchsaufsicht auch auf die Krankenkassen anzuwenden.

Auf Seiten der Leistungserbringer gebe es viele Beispiele dafür, was es bedeutet, mit einem Anbieter zu verhandeln, der einen Marktanteil von 50 Prozent hat, meinte sie.

Notwendig sei auch eine einheitliche Rechtsaufsicht im Bund und in den Ländern. Sie könne den Kassen, die unter einer Länderaufsicht stehen, in diesem Punkt nur gratulieren, erklärte Demmler.

Dass jeder einzelne Punkt eines Vertrages von der Rechtsaufsicht vorher genehmigt werden muss, habe mit Wettbewerb nichts mehr zu tun.

"Wir wünschen uns als SBK mehr Wettbewerb und würden auch gerne mehr für wettbewerbliche Entdeckungsverfahren tun", betonte Demmler.

Notwendig seien konsistente Regeln, eine klare Orientierung und ein konsequentes Markt- und Kartellrecht. (sto)

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