Bayern
KV und Kassen erstatten Notärzten Ermächtigungskosten
Die Umstellung auf ein kostenpflichtiges Ermächtigungsverfahren sollen Bayerns Notärzte nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die KV und die Kassen übernehmen die Kosten.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Eines von mehreren Problemen in der notärztlichen Versorgung in Bayern ist nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) jetzt gelöst.
Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts muss das Berechtigungsverfahren für Notärzte zum 1. April 2014 auf ein kostenpflichtiges Ermächtigungsverfahren umgestellt werden. Die Folge: Notärzte müssten künftig neben der Antragsgebühr von 120 Euro weitere 400 Euro Verwaltungsgebühren, also insgesamt 520 Euro, zahlen.
Die KVB hat jetzt mit den Krankenkassen eine Sicherstellungsprämie für die notärztliche Versorgung in Höhe von 520 Euro pro Notarzt vereinbart. Dadurch entsteht den Ärzten, die bereits am Notarztdienst mitwirken, in Bayern kein finanzieller Aufwand für die Umstellung der bisherigen Berechtigung auf die rechtskonforme Ermächtigung.
Dies betrifft nach KV-Angaben insbesondere Notärzte, die ausschließlich als Notärzte oder neben der Anstellung im Krankenhaus auch notärztlich tätig sind. Vertragsärzte sind davon nicht betroffen. Denn die Ermächtigung zum Notarztdienst wird jeweils für fünf Jahre erteilt.
Für das vom Gericht geforderte Ermächtigungsverfahren gibt es hingegen bislang noch keine Lösung. Der Vorschlag, dafür eigens einen Zulassungsausschuss einzurichten, der in sehr kurzen Zeitabständen tagt, ist nach Ansicht der KVB zu bürokratisch, "extrem aufwändig und an sich sachlich nicht notwendig", so der KVB-Vorstand.
Man werde sich deshalb nun auf Bundesebene für Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen einsetzen. (sto)