Kinderwunsch

Förderung in Sachsen-Anhalt wird ausgeweitet

Als fünftes Bundesland hat Sachsen-Anhalt sein Programm zur Förderung von ungewollt kinderlosen Paaren mit Bundesmitteln aufgestockt.

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NEU-ISENBURG. Ein weiteres Bundesland hat die Förderrichtlinie für die In-vitro-Fertilisation (IvF) des Bundes unterzeichnet: Auch das Programm in Sachsen-Anhalt, das ungewollt kinderlose Paare bei der Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützt, ist nun mit Geldern vom Bund ausgestattet.

Seit 2010 hatte das Land aus eigenem Etat kinderlose Paare mit 250.000 Euro unterstützt. Jetzt stellt das Land 300.000 Euro zur Verfügung, der Bund gibt 200.000 Euro dazu. Die finanzielle Unterstützung des IvF-Programms durch das Bundesfamilienministerium setzt voraus, dass auch das jeweilige Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt.

Damit gibt es nun in fünf Bundesländern finanzielle Unterstützung bei einer Kinderwunschbehandlung: In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen ist bereits in der Vergangenheit eine Fördermöglichkeit aus Landes- und Bundesmitteln geschaffen worden. Voraussetzung ist, dass das Paar den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland hat.

Ebenso gibt es Altersgrenzen: Frauen müssen zwischen 25 und 40 Jahre, Männer zwischen 25 und 50 Jahre sein. Ebenso muss ein Behandlungsplan sowie eine ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorliegen.

Bis 2004 haben die Krankenkassen bis zu vier IvF-Behandlungen vollständig übernommen. Seitdem zahlen die Kassen 50 Prozent der Kosten aus den ersten drei Versuchen, Paare 25 Prozent sowie Bund und Länder je 12,5 Prozent.

Aufgrund klammer Haushalte hatten einige Länder 2012 dafür plädiert, dass der Bund ihre Beteiligung ebenfalls übernehmen oder alternativ die Krankenkassen einspringen sollen. Das hat das Bundesfamilienministerium in der vergangenen Legislaturperiode unter der damaligen Ressortministerin Kristina Schröder (CDU) allerdings abgelehnt. Einige Krankenkassen haben ihren Finanzierungsanteil an IvF-Behandlungen inzwischen erhöht.

Nach Angaben der Landesregierung in Sachsen-Anhalt wurden 2013 für rund 230 Behandlungen staatliche Unterstützungen gewährt. 37 Anträge kamen von unverheirateten Paaren. Im Jahr 2012 lag die Zahl noch etwas höher: 347 Anträge wurden bewilligt, 47 kamen von Paaren ohne Trauschein. (bee)

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