Krankenkassen
Neues Beitragsrecht am Mittwoch im Kabinett
Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch die Abschaffung der "Kopfpauschale" zugunsten eines kassenindividuellen prozentualen Zusatzbeitrags.
Veröffentlicht:BERLIN. Der mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 eingeführte einkommensunabhängige Zusatzbeitrag in der GKV soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015 entfallen und durch einen prozentualen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festsetzt, abgelöst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den am Mittwoch das Bundeskabinett verabschieden wird.
Wie bislang bleibt es dann bei einem vom Gesetzgeber festgelegten Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber/Rentenversicherung und Versicherte paritätisch bezahlen müssen. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den Versicherte allein tragen müssen, wird flexibilisiert. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ausfällt, entscheidet jede Kasse autonom.
In den Koalitionsverhandlungen hatte die SPD durchgesetzt, dass der als unsozial empfundene einkommensunabhängige Zusatzbeitrag ("Kopfpauschale") zugunsten eines prozentualen Zusatzbeitrags abgeschafft wird.
Damit entfällt auch der Sozialausgleich, von dem bislang allerdings nie Gebrauch gemacht worden ist, weil er nur dann gegriffen hätte, wenn alle Kassen einen Zusatzbeitrag hätten fordern müssen.
Als Folge der Novellierung des Beitragsrechts entfallen wahrscheinlich auch die sogenannten "Dividenden", die Krankenkassen als Folge ihrer Überschüsse an Versicherte zurückerstatten. Auch wird es nicht mehr notwendig sein, in einem aufwändigen Verfahren Zusatzbeiträge bei den Mitgliedern direkt einzuziehen.
Vielmehr kann in Zukunft der gesamte GKV-Beitrag vom Arbeitgeber an die jeweilige Kasse auf Basis des kassenindividuellen Beitragssatzes gezahlt werden. Dies entspricht dem Verfahren, wie es vor 2009 praktiziert wurde.
Obwohl am einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag auch von Kassenseite heftige Kritik geübt worden ist - vor allem von Kassen, die ihn erheben mussten und daher in hoher Zahl Mitglieder verloren haben -, ist das neue Beitragsrecht auch nicht unumstritten.
Jetzt beklagen sich Kassen, wie etwa die Techniker Krankenkasse, die einen überdurchschnittlichen Anteil Bezieher hoher Einkommen haben, dass ihre Klientel wegen der Einkommensabhängigkeit des neuen Zusatzbeitrags in Zukunft stärker belastet werden könnten. Nun bestehe das Risiko, dass diese Mitglieder verstärkt in die PKV wechselten.