AOK-Wahltarife

Continentale legt Berufung ein

Die private Continentale Krankenversicherung gibt im Streit um die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg nicht auf. Sie legt Berufung gegen ein Urteil von Anfang März ein. Der Grund: Mit den Wahltarifen verstößt die AOK aus Sicht der Continentalen gegen das Wettbewerbsrecht.

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KÖLN. Die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg werden die Gerichte weiter beschäftigen. Die private Continentale Krankenversicherung geht gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund (SG) in die Berufung, das die Wahltarife für rechtmäßig erklärt hatte.

Die AOK Rheinland/Hamburg hatte als erste gesetzliche Kasse am 1. April 2007 Wahltarife zur Kostenerstattung in verschiedenen Bereichen angeboten. Seitdem gehen die Continentale und der PKV-Verband gerichtlich gegen sie vor. Die jetzt veröffentlichte SG-Entscheidung ist die erste in der Hauptsache. Alle bisherigen Verfahren - etwa Eilverfahren oder Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen - waren zugunsten der AOK ausgegangen.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat bislang mehr als 500.000 der Wahltarife verkauft. Sie decken Bereiche wie die Absicherung bei Auslandsreisen, Zahnersatz oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus ab - also das klassische Geschäft der privaten Zusatzversicherungen.

Continentale sieht Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Die Continentale sieht in den Angeboten der Kasse einen Verstoß gegen das Quersubventionierungsverbot sowie gegen das EU- und Wettbewerbsrecht. Dafür konnten die SG-Richter keine Belege erkennen. Eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit sahen sie nicht. Es schütze nicht vor Konkurrenz.

Die Continentale habe keine Belege dafür vorlegen können, dass sie von der AOK Rheinland/Hamburg verdrängt wurde oder das befürchten müsse, so das SG. Der grundgesetzliche Schutz des Eigentums betreffe nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten.

Es gehe der Continentalen "letztlich um das Fernhalten der gesetzlichen Krankenversicherungen von dem Markt der Zusatzversicherungen und damit um bloße Umsatz- und Gewinnchancen", heißt es im Urteil.

Das PKV-Unternehmen will es mit dem Urteil nicht bewenden lassen. "Wir bleiben bei unserer Auffassung", begründet ein Sprecher die Berufung vor dem Landessozialgericht.

AOK überlegt, Angebot noch zu erweitern

Die AOK Rheinland/Hamburg schließt eine Erweiterung des Wahltarif-Angebots nicht aus. "Wir beobachten ständig die Versorgungssituation, um zu prüfen, ob die Kunden eine neue Absicherung benötigen", sagt der Vorstandsvorsitzende Günter Wältermann.

Der große Vorteil der Wahltarife gegenüber den privaten Zusatzversicherungen sei ihre solidarische Ausrichtung. "Das Alter und mögliche Vorerkrankungen spielen bei uns keine Rolle", sagt er.

Diesen Punkt hat auch das SG in seiner Begründung hervorgehoben. "Die Beklagte verfolgt mit den Wahltarifen ebenfalls soziale Zwecke", hielten die Richter fest. (iss)

Az. S 40 KR 234/08

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