GKV-Zuschuss

Gröhe warnt vor Legendenbildung

Die Opposition hat die Koalition in der Haushaltsdebatte zum wiederholten Mal wegen des gekürzten Bundeszuschusses zur GKV piesackt. Der Minister wehrt sich - und warnt vor Panikmache.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Warnender Minister: Gröhe am Dienstag im Bundestag.

Warnender Minister: Gröhe am Dienstag im Bundestag.

© Wolfgang Kumm / dpa

BERLIN. Der Bundestag hat am Dienstagnachmittag in zweiter Lesung über den Haushaltsplan für das Bundesgesundheitsministerium abgestimmt. Der Einzelplan sieht für das laufende Jahr Ausgaben von 11,05 Milliarden Euro vor, im Vorjahr waren es noch 11,99 Milliarden Euro. Immer noch ist der BMG-Haushalt damit der fünftgrößte Ausgabenposten für den Bund.

Maßgeblicher Grund für den Rückgang ist der um eine Milliarde Euro verringerte Bundeszuschuss zur GKV, der in diesem Jahr 10,5 Milliarden Euro betragen wird.

Geregelt ist in dem Einzelplan auch die Finanzierung der dem BMG angegliederten Bundesbehörden: Dies sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Robert Koch-Institut.

Nach wie betrage der Bundeszuschuss zur GKV in diesem Jahr 14 Milliarden Euro, stellte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Debatte klar. Der Differenzbetrag zu den 10,5 Milliarden Euro, die der Bund im aktuellen Haushalt bereitstellt - also 3,5 Milliarden Euro -, werde aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen.

Gröhe trat damit der "Legendenbildung der Opposition" entgegen, infolge des verringerten Bundeszuschusses müssten die Kassen Leistungen kürzen. Gröhe bezeichnete es mit Blick auf die Debatte über kassenindividuelle Beitragssätze ab 2015 als "falsch, Panik zu verbreiten".

Der Gesundheitsminister kündigte an, sein Ministerium werde noch im Sommer Vorschläge vorlegen, wie Anreize für Ärzte geschaffen werden können, die sich niederlassen wollen.

Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte in der Debatte, die Koalition werde in der zweiten Jahreshälfte in den Mittelpunkt ihrer Arbeit rücken, wie der "Versorgungsalltag" der Versicherten verbessert werden könne. Es gehe darum, in "guten Zeiten" Strukturreformen anzupacken, anstatt später Spargesetze nach klassischem Muster vorzulegen.

Kordula Schulz-Asche, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Prävention und Gesundheitswirtschaft, hielt der Koalition vor, sie verschleppe Reformen, die den Patienten zu Gute kommen. Schulz-Asche verwies auf das Präventionsgesetz, das nach jüngsten Bekundungen der Koalition nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden kann. SPD und Union seien in zentralen Fragen der Ausgestaltung des Gesetzes uneins, monierte sie.

Vergeblich geworben hat die Linksfraktion in der Debatte für ihre Änderungsanträge zum Haushaltsplan des BMG. So fordern die Linken zusätzlich 2,5 Milliarden Euro, um den Investitionsstau bei den Krankenhäusern zu lindern.

Für jeden Euro, den die Länder zusätzlich für Investitionen ausgeben, solle der Bund einen Euro drauflegen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Harald Weinberg.

Die Länder könnten aus eigener Kraft den Investitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro nicht beheben, so Weinberg. Die Sicherstellung der stationären Versorgung müsse eine öffentliche Aufgabe bleiben, forderte er. Ohne das zusätzliche Geld sei eine weitere Privatisierungswelle bei Krankenhäusern zu befürchten.

Mit weiteren 500 Millionen Euro sollte nach dem Willen der Linken die nichtkommerzielle Pharmaforschung unterstützt werden, um vor allem Therapien gegen armutsassoziierte Erkrankungen zu erforschen.

Der Unionsabgeordnete Spahn konterte, bei den Linken gelte der Grundsatz: "im Himmel ist Jahrmarkt". Er lese in den Anträgen, die von der Koalition abgelehnt wurden, nichts über eine Gegenfinanzierung der Ausgaben in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro, so Spahn.

Der Bundestag will am Freitag den Bundeshaushalt für 2014 in abschließender dritter Lesung beschließen.

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