Urteil

Kasse muss gute Beinprothese bezahlen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Beinamputierte haben Anspruch auf die Hightech-Prothese mit dem mikroprozessorgesteuerten Kniegelenksystems "Genium-bionic".

Das hat das Sozialgericht München entschieden. Gegenüber dem als "C-Leg" bekanntgewordenen Vorgänger habe die gut 48 000 Euro teure neue Prothese verschiedene Gebrauchsvorteile und ermögliche ein weitgehend natürliches Gangbild.

Deutlich widersprach das Gericht der Meinung der Kasse, sie müsse nur für die Aufrechterhaltung eines "Basisgehvermögens" aufkommen. Es gehe hier um einen "unmittelbaren Behinderungsausgleich", die Krankenkasse müsse daher einen "vollständigen funktionellen Ausgleich" anstreben. (mwo)

Az.: S 29 KR 610/13

Mehr zum Thema

Weit weg von WHO-Zielen

hkk-Daten zeigen laue HPV-Impfquoten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen