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Sieben Empfehlungen für eine Klinikreform

Derzeit zerbrechen sich die Mitglieder der Bund-Länder-AG ihre Köpfe über eine Reform der Krankenhauslandschaft. Mit einem eigenen Vorschlag preschen nun die Ersatzkassen vor.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:
Verbandschefin Ulrike Elsner präsentierte das Gutachten von vdek und RWI in Berlin.

Verbandschefin Ulrike Elsner präsentierte das Gutachten von vdek und RWI in Berlin.

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BERLIN. Die Ersatzkassen verlangen von Bund und Ländern zügig eine umfassende Reform der Klinikstruktur.

"Es ist Zeit für eine modernisierte Krankenhausplanung", sagte Ulrike Elsner, die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) bei der Vorstellung eines Gutachtens vor Journalisten in Berlin.

Derzeit beraten Bund und Länder hinter verschlossenen Türen über eine Krankenhausreform, im November ist eine weitere Verhandlungsrunde angesetzt.

Verbandschefin Elsner hat vor allem die Krankenhausplanung der Länder im Blick. Durch bundesweite Vorgaben zur Erreichbarkeit der Kliniken sowie der Qualität in den einzelnen Häusern soll nach Vorstellungen des vdek ein einheitliches Versorgungsniveau erreicht werden.

Einheitliche Vorgaben für bedarfsgerechte Versorgung gefordert

In dem Gutachten, das das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) unter Leitung von Dr. Boris Augurzky erstellt hat, werden sieben Empfehlungen für eine Reform ausgesprochen. "Das sind sieben pragmatische Schritte, die 2015 umgesetzt werden können", sagte Augurzky in Berlin.

Dazu gehören einheitliche Vorgaben für bedarfsgerechte Versorgung sowie die klare Definition, welche Häuser künftig die Grund- und Regelversorgung übernehmen sollen. Nach Augurzkys Vorstellungen sind dies Häuser, die eine chirurgische Abteilung und eine für Innere Medizin vorhalten.

Nach den RWI-Empfehlungen müsse ebenso die Notfallversorgung neu ausgerichtet werden. "Dazu gehört, dass es in den DRGs saubere Kodierungen für echte medizinische Notfälle gibt", so Augurzky.

Erst dann könne man bewerten, wie Notfallversorgung in Deutschland künftig organisiert werden muss. Ebenso müsse an Qualitätsstandards in den Notaufnahmen gearbeitet werden.

Standards zur Erreichbarkeit sollten entwickelt werden

Das Institut schlägt in dem Gutachten vor, bundesweit einheitliche Standards zur Erreichbarkeit zu entwickeln. Demnach sollte jeder Bundesbürger innerhalb von 30 Auto-Minuten eine Grundversorger-Klinik erreichen können, innerhalb von 60 Minuten ein Haus der Maximalversorgung.

Nach Augurzkys Berechnungen können bereits heute 99,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland innerhalb von 30 Minuten ein Haus der Grund- und Regelversorgung erreichen. Ähnliche Werte gelten auchbereits schon jetzt bei der Erreichbarkeit der Schwerpunkt- und Maximalversorgung.

Die Datenanalyse zeige damit auch, in welchen Regionen eine Überversorgung bei Kliniken der Grundversorgung herrsche. "Wir gehen davon aus, dass 15 Prozent der 1311 Standorte geschlossen werden könnten", so Augurzky. Alternativen für diese Standorte kann sich vdek-Chefin Esser gut vorstellen. "Hier benötigen wir einen intelligenten Umbau der Häuser, beispielsweise in Pflegeheime."

Auch die Versorgungsqualität soll nach Ansicht der Ersatzkassen ein verbindliches Kriterium für die neue Krankenhausplanung sein. Neben einheitlichen Qualitätsvorgaben und der Erhebung einheitlicher Daten soll es vor allem ein systematisches Versorgungsmanagement durch die Länder geben.

Kommt es hier nach den bundesweiten Vorgaben zur Überversorgung oder schlechten Qualitätsdaten, müssen die Länder eingreifen, so Auzurksy.

Die Vorschläge des vdek wie auch ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen zur Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung fällt in die Zeit kurz vor der nächsten Sitzung der Bund-Länder-AG, die hinter verschlossenen Türen zur Krankenhausreform tagt.

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