Hebammen

Regressverzicht auf der Kippe

Die Koalition erwägt einen Rückzieher bei der strittigen Regelung im Versorgungsgesetz.

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BERLIN. In der großen Koalition wird das Hilfspaket für freiberuflich tätige Hebammen wieder aufgeschnürt. Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) sieht eine Regressbefreiung der Hebammen vor, insofern nicht grob fahrlässige Behandlungsfehler vorliegen.

 Auf diese Weise soll der Anstieg der Haftpflichtprämien gebremst werden. Schon früh signalisierte die Versicherungsbranche, dass die Kostenentlastung maximal bei fünf bis zehn Prozent der Gesamtprämie liegen würde.

Nicht viel bei rund 6300 Euro, die freiberufliche Hebammen ab Juli jährlich für ihre Versicherungsprämie zahlen müssen.

Ein Umdenken signalisierte jetzt Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). Die vorgesehene Regelung sei "nicht praktikabel", sagte er der "Frankfurter Rundschau".

Der Koalitionspartner SPD ist über das Abrücken von der bisherigen Regelung nicht informiert worden, hieß es.

Die Bundesregierung geht im Gesetzentwurf des VSG davon aus, dass Regressforderungen der (Pflege-)Kassen 25 bis 30 Prozent der ausgeglichenen Schadenssumme ausmachen - die Haftpflichtprämien also auch in dieser Größenordnung gesenkt werden könnten.

Doch diese Rechnung geht nicht auf. Krankenkassen und auch die Länder haben zudem rechtssystematische Bedenken, nur eine Berufsgruppe von Regressforderungen freizustellen.

Zu groß, so hieß es, könnten die dadurch vor allem bei Ärzten geweckten Begehrlichkeiten sein. Der Hebammenverband teilt die Skepsis hinsichtlich der mutmaßlich geringen Wirksamkeit der geplanten Regelung.

"Wir fordern eine nachhaltige Lösung, beispielsweise durch Haftungsobergrenzen und einen Haftungsfonds", sagte Katharina Jeschke vom Deutschen Hebammenverband der "Ärzte Zeitung".

Der CSU-Politiker Nüßlein hat als Alternative höhere Zuschläge bei der Honorierung von Geburten vorgeschlagen - der DHV winkt ab. Dies löse nicht das Problem steigender Kosten, so Jeschke, die die Verhandlungen mit den Kassen führt. (fst)

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