Hebammen-Haftpflicht

GKV will nun Klärung durch Schiedsstelle

Veröffentlicht:

BERLIN. In der Auseinandersetzung um die Finanzierung der ab dem 1. Juli steigenden Prämien der Berufshaftpflicht für freiberufliche Hebammen hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Darüber und über die Qualitätskriterien für Hausgeburten konnte mit den Hebammenverbänden keine Einigung erzielt werden. Die GKV hatte zur Haftpflicht-Finanzierung eine Kombination mit einem Sicherstellungszuschlag angeboten.

Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle von 2013 hätte es ab Februar 2015 eine fünfprozentige Honorarerhöhung geben sollen, wenn Qualitätskriterien für Hausgeburten festgelegt worden wären. Dazu hätte man risikobedingte Ausschlusskriterien vereinbaren müssen, wie sie seit 2008 für Geburtshäuser gelten. (HL)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand

Lesetipps
Fruktose-haltige Getränke

© Daxiao Productions / stockadobe.com

Klimawandel

Fruchtsaft schadet Nieren bei großer Hitze