VGH Bayern

Beamter hat Anspruch auf Sehhilfe

Veröffentlicht:

MÜNCHEN.In Bayern haben Beamte mit schwerer Sehschwäche Anspruch auf Kostenerstattung für eine ärztlich verordnete Sehhilfe.

Die landesrechtlichen Beihilfevorschriften, die Kostenerstattung nur bei wenigen Diagnosen vorsehen, sind mit Verfassungsrecht nicht vereinbar und damit nichtig, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

Der Dienstherr müsse eine "medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall" gewährleisten. Bei starker Sehschwäche umfasse dies Sehhilfen.

Diese seien "unverzichtbare Hilfsmittel" für "grundlegende Verrichtungen des täglichen Lebens". (mwo)

Az.: 14 B 13.654

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“