VGH Bayern

Beamter hat Anspruch auf Sehhilfe

Veröffentlicht:

MÜNCHEN.In Bayern haben Beamte mit schwerer Sehschwäche Anspruch auf Kostenerstattung für eine ärztlich verordnete Sehhilfe.

Die landesrechtlichen Beihilfevorschriften, die Kostenerstattung nur bei wenigen Diagnosen vorsehen, sind mit Verfassungsrecht nicht vereinbar und damit nichtig, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

Der Dienstherr müsse eine "medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall" gewährleisten. Bei starker Sehschwäche umfasse dies Sehhilfen.

Diese seien "unverzichtbare Hilfsmittel" für "grundlegende Verrichtungen des täglichen Lebens". (mwo)

Az.: 14 B 13.654

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen