Rechengrössen

Sozialabgaben steigen 2016 für Gutverdiener

Nach den neuen Rechengrößen für 2016 steigt der Höchstbetrag in der GKV um rund acht Euro.

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BERLIN. Auf Gutverdiener kommen auch im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zu. Weil Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr gestiegen sind, werden die Bemessungsgrenzen jährlich angepasst.

Einen entsprechenden Referentenentwurf über die Rechengrößen in der Sozialversicherung hat das Bundesarbeitsministerium kürzlich veröffentlicht.

Danach beträgt die maßgebliche Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr 2,66 Prozent - im Westen 2,54 Prozent, in den neuen Ländern 3,39 Prozent.

Das hat Auswirkungen auch auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die das Maximum markiert, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Im Vorjahr war die Veränderungsrate mit 2,19 Prozent (gesamtdeutsch) geringer ausgefallen.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung soll die BBG um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro steigen. Dies gilt gleichermaßen für die Pflegeversicherung. Der monatliche Höchstbetrag wird für Arbeitnehmer und -geber von 301,13 auf 309,34 Euro steigen.

Noch deutlicher steigt die BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, und zwar um 150 auf 6200 Euro im Westen, im Osten um 200 auf 5400 Euro. Die entsprechenden Jahreswerte betragen 74.400 (Westen) und 64.800 Euro (Osten).

Auch die für einen Wechsel in die PKV relevante Versicherungspflichtgrenze wird angehoben. Sie steigt von 54.900 auf 56.250 Euro.

Das Bundeskabinett wird im Oktober die Verordnung verabschieden, die dann zum Jahresbeginn 2016 in Kraft tritt. (fst)

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