AOK Nordwest
Verträge sind vom BSG-Urteil nicht berührt
KÖLN. Ärzte, die sich an Verträgen mit der AOK Nordwest beteiligen, brauchen sich keine Sorgen zu machen. Die Tatsache, dass die Sozialwahl 2011 bei der Krankenkasse vom Bundessozialgericht (BSG) für ungültig erklärt wurde, hat auf ihre seitdem geschlossenen Verträge keinen Einfluss.
Die "Gewerkschaft der Sozialversicherung" hatte gegen die Sozialwahl 2011 geklagt, weil ihr Wahlvorschlag vom Wahlausschuss zurückgewiesen worden war. Das BSG hatte der Gewerkschaft Recht gegeben.
"Wir versuchen jetzt, mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung zu finden", sagt der Vorstandsvorsitzende der AOK Nordwest Martin Litsch der "Ärzte Zeitung".
Möglich wäre es, der Gewerkschaft über eine Friedensliste Sitze im Verwaltungsrat der Kasse zu geben. Die Alternative wäre eine komplette Neuwahl. Im Jahr 2017 findet ohnehin die nächste Sozialwahl statt.
Der Verwaltungsrat wird jetzt erst einmal in der Besetzung arbeiten, die vor der Wahl 2011 im Amt war - am Personaltableau wird sich dadurch nicht viel ändern.
Die Beschlüsse, die der Verwaltungsrat bis Juni 2014 gefällt hat, haben nach Angaben Litschs nach den ihm bekannten Rechtsauffassungen Bestand.
Damals hatte bereits das LSG Nordrhein-Westfalen die Wahl für ungültig erklärt. Die Kasse warte auf die Rechtsinterpretation des Aufsichtsministeriums zu der Frage, ob auch die danach gefällten Beschlüsse gültig bleiben.
Auf das operative Vertragsgeschehen habe die BSG-Entscheidung keinen Einfluss, betont Litsch. Vereinbarungen, die der Vorstand der AOK Nordwest etwa mit Arztnetzen, KVen oder Hilfsmittelherstellern geschlossen hat, seien nicht betroffen. "Die Verträge gehören nicht zu den Aufgaben des Verwaltungsrats." (iss)