GKV-Zahlung an BZgA
Kassen wollen rechtliche Schritte einleiten
BERLIN. Der Streit um die Zahlungen der GKV an die staatliche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht vor Gericht.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands habe auf seiner Sitzung am 2. Dezember den Vorstand beauftragt, "rechtliche Schritte zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 20a SGB V in der Fassung des Präventionsgesetzes, also der Zahlungen der GKV an die BzGA einzuleiten", hat Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, am Sonntag der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage bestätigt.
Gleichzeitig habe er beschlossen, den im Haushaltsplan vorgesehene Beitrag zur BZgA in Höhe des Betrages von 0,45 Euro je Versicherten zu sperren.
Der GKV-Spitzenverband teile - abgesehen von diesem Passus im Gesetz - die Ziele des Präventionsgesetzes. Insbesondere die Stärkung der Primärprävention und der Setting-Ansätze seien ein Ziel, welches Politik und GKV-Spitzenverband gemeinsam verfolgen. (ger)