Künstliche Befruchtung

Koalition gegen Förderung für Unverheiratete

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BERLIN. Krankenkassen übernehmen auch weiterhin nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags lehnte am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD einen entsprechenden Antrag der Grünen ab. Die Links-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung.

Ziel war es, dass neben "verheirateten auch verpartnerte sowie nicht formalisierte Paare für Maßnahmen der homologen oder heterologen künstlichen Befruchtung einen gesetzlichen Anspruch" auf teilweise Kostenübernahme durch die Kassen erhalten.

Bislang ist in Paragraf 27a SGB V vorgesehen, dass ausschließlich verheiratete Paare die Hälfte der Kosten für maximal drei Versuche erstattet bekommen. Bei einer Anhörung im Oktober 2015 hatten einzelne Sachverständige gemahnt, vor einer Ausdehnung dieser Regelung müssten erb- und familienrechtliche Fragen von "Regenbogenfamilien" geklärt werden.

Ungeachtet des Abstimmungsverhaltens der SPD hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) jüngst eine Förderrichtlinie ändern lassen, auf deren Basis Paare Unterstützung von Bund und Ländern erhalten können. Diese Förderung gilt nunmehr auch für unverheiratete Paare.

Schwesig kommentierte Anfang Januar diesen Schritt mit den Worten: "Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen."

"Eine bundesweite Regelung zur Gleichstellung von unverheirateten mit verheirateten Paaren bei der künstlichen Befruchtung ist mit der Union und offensichtlich auch der SPD nicht zu machen", kommentierten die grünen Abgeordneten Katja Dörner und Harald Terpe. Sie bezeichneten die Ankündigungen von Familienministerin Schwesig als "Luftnummer". (fst)

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