Siemens BKK

Ruf nach mehr Beratungsrechten

Kasse will Angehörige von sterbenskranken Patienten umfassend beraten. Der gesetzliche Rahmen ist eng.

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BERLIN. Die Siemens-Betriebskrankenkasse fordert ein umfassendes Beratungsrecht für die gesetzlichen Kassen. "Das neue Hospiz- und Palliativgesetz erweitert zwar die Möglichkeiten, um Versicherte zu beraten, aber geht dabei nicht weit genug", sagte Mathias Sebbesse, Regionalgeschäftsführer bei der SBK in Berlin.

So haben beispielsweise Angehörigen keinen eigenen Anspruch auf Beratung. Auch sei es den Kassen nicht möglich, von sich aus auf die Betroffenen zu zugehen.

Die Praxis in der Palliativ-Versorgung aber belegt, dass nicht nur die Versicherten, sondern auch Angehörige unterstützt werden wollen.

Die SBK ist laut eigenen Angaben die bislang einzige Kasse in Deutschland , die eine umfassende Palliativberatung anbietet. Allein im vorigen Jahr hat sie 4,2 Millionen Euro in diesen Bereich investiert.

Sechs speziell ausgebildete Fachberater haben 853 Versicherte in ihrer letzten Lebensphase begleitet. Die meisten Fragen drehten sich dabei um die Patientenverfügung sowie um Kontakte zu Hospizen und Pflegediensten.

Die große Mehrheit der sterbenskranken Menschen wünsche sich zuhause oder in einem Hospiz sterben zu können, berichtet Didar Dündar-Gözalan, SBK-Teamleiterin und Leiterin des Pflegstützpunktes in Berlin. Bei rund 77 Prozent sei der Sterbeort jedoch das Krankenhaus oder das Pflegeheim.

Die SBK-Beratung ziele daher darauf ab, ihnen das Sterben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und unnötige Klinikaufenthalte zu vermeiden. Dazu sei es nötig, vor allem auch die Angehörigen umfassender beraten zu dürfen.

Nach dem 2015 beschlossenen Hospiz- und Palliativgesetz können Angehörige nur beraten werden, wenn der betroffene Versicherte schriftlich einwilligt. Einen eigenen Anspruch auf Beratung haben Angehörige jedoch nicht, kritisiert Regionalgeschäftsführer Sebbesse. Er fordert ein "ganzheitliches Beratungsrecht" für die Kassen.

Dies dürfe sich nicht nur auf die Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung beschränken, sondern müsse das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung mit einbeziehen.

Auch sollte es den Kassen ermöglicht werden, alle relevanten personenbezogenen Daten der Versicherten zu erheben oder vorhandene Informationen zusammenzuführen und auszuwerten. (wer)

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