Open-House
DAK begrüßt EuGH-Urteil
LUXEMBURG/HAMBURG. Die DAK Gesundheit freut sich über einen juristischen Sieg vor dem europäischen Gerichtshof. Der EuGH hatte kürzlich in einem Vorlageverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rabattausschreibungen nach dem Open-House-Verfahren für zulässig erklärt.
Anders als bei klassischen Bieterverfahren, bei denen der günstigste Anbieter den Zuschlag erhält, gibt die Kasse im Open-House-Verfahren Rabattkonditionen vor. Alle die mitziehen, sind dann als Rabattpartner zugelassen.
Gleichzeitig weist die Kanzlei Clifford Chance darauf hin, dass Open-House-Verträge nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, da sie nach Ansicht des EuGH auch nicht dem Vergaberecht unterliegen. (cw)
Az.: C-410/14