Sachsen

Einzelregresse gehen oft durch

Vier von fünf Einzelregress-Anträgen endeten im vergangenen Jahr mit Zahlungen der betroffenen Ärzte. Die KV fordert, junge Ärzte vor Regressen zu schützen.

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DRESDEN. Anträge auf Einzelregresse wegen eines Verstoßes gegen die Wirtschaftlichkeit sind in Sachsen fast immer erfolgreich.

Mehr als 80 Prozent der im Jahr 2015 von der Prüfungsstelle beschiedenen Einzelanträge endeten mit einem Regress, teilte die KV Sachsen auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit. Bei Richtgrößenprüfungen führten vier von 134 Verfahren zu einem Regress.

Im ersten Quartal 2016 gingen bei der Prüfungsstelle in Sachsen etwa 150 Einzelanträge ein, bis Juli waren es knapp 470. Die Zugänge können allerdings über das Jahr verteilt sehr unterschiedlich sein: So erreichten allein im vierten Quartal 2015 mehr als 1100 Anträge die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen.

Insgesamt gab es der Prüfungsstelle zufolge 2015 knapp 1600 Anträge.

Kaum Anträge auf Basis der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Anders als beispielsweise in Hessen werden die Anträge auf Einzelregress in Sachsen aber fast nie auf Basis der frühen Nutzenbewertung gestellt.

Der überwiegende Großteil der Anträge bezieht sich demnach auf Verordnungsausschlüsse nach Anlage III der Arzneimittelrichtlinie. Im vergangenen Jahr lag ihr Anteil bei 80 Prozent. Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln war der Prüfungsstelle zufolge in diesem Jahr nur für ein Prozent der Anträge ursächlich.

Der geltend gemachte Schaden bewegt sich in Sachsen zwischen 50 und 1500 Euro, wobei der Durchschnitt bei etwa 150 Euro liegt.

Allerdings gab es auch schon Ausreißer nach oben. Die KV Sachsen spricht von einigen wenigen Einzelfällen im Freistaat, bei denen Regresse bis zu 15.000 Euro wegen fehlerhaft ausgestellter Verordnungen ausgesprochen wurden. Der Schaden für den behandelnden Arzt kann durchaus erheblich sein.

Junge Ärzte "unter besonderen Schutz stellen"

Um den vertragsärztlichen Nachwuchs nicht zu verschrecken, wirbt die KV Sachsen für eine Betreuung: "Wichtig wäre, sich neu niederlassende Ärzte eine gewisse Zeit unter besonderen Schutz zu stellen und sie gleichzeitig engmaschig in Verordnungsfragen zu beraten, um sie vor späteren Regressen zu schützen", erklärte die KV.

In Sachsen gäbe es daher bereits individuelle Beratungsangebote und quartalsweise eine aktualisierte Arzneimittel-Information für die niedergelassenen Ärzte. (lup)

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