BKK-Verband

GKV-Finanzen "kein Thema für Schnellschüsse"

Die Debatte über ein Zurück zur Beitragsparität in der GKV ist vielstimmig. Gemeldet hat sich dazu auch der BKK Dachverband. Er hält, anders als SPD-Chef Gabriel, die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber an den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen für den falschen Weg. Die Gründe erläutert Verbandssprecherin Christine Richter.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
GKV-Finanzen 'kein Thema für Schnellschüsse'

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Ärzte Zeitung: Warum greift der BKK Dachverband in die ohnehin schon vielstimmige Debatte über eine Rückkehr zur Parität ein?

Christine Richter: Unser Vorschlag ist nicht als politische Forderung, sondern als Meinung zur gerade laufenden (medien-) politischen Debatte aufzufassen. Wir wollten mit unserer Alternative illustrieren, dass gerade Fragen der Finanzierung der GKV - immerhin ein 200-Milliarden-Budget - kein Thema für politische oder gar populistische Schnellschüsse sind. Hier hat jede - auch kleinere - Änderung bei den Zuweisungskriterien aus dem Gesundheitsfonds eine enorme Steuerwirkung. Wenn es um gesundheitspolitische Themen geht, die wir mit hoher Priorität einstufen, dann ganz gewiss diese Zuweisungskriterien. Da muss die Gesundheitspolitik gleich nach der parlamentarischen Sommerpause ran.

Welches Hauptziel wird mit dem Vorschlag verfolgt?

Arbeitgeber sollen den Posten Lohnnebenkosten besser planen können. Zum anderen sollen Arbeitgeber kein Interesse haben, in den Kassenwettbewerb einzugreifen. Deshalb legt der BKK Dachverband seine Alternative vor. Die von den Betriebskrankenkassen seit Jahren erhobene Forderung nach vollständiger Beitragsautonomie ist auch Teil des Vorschlags. Im Einzelnen:

Es wird ein GKV-Durchschnitts-Beitragssatz eingeführt, der jährlich von der Bundesregierung festgelegt wird. Dieser setzt auf den Prognosen des Schätzerkreises auf. Für das Jahr 2016 betrüge dieser Durchschnittssatz demnach 15,7 Prozent (heutiger allgemeiner einkommensabhängiger Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 1,1 Prozent). Der Arbeitgeber trägt unabhängig davon, welche Krankenkasse vom Arbeitnehmer gewählt wird, 50 Prozent dieses neuen durchschnittlichen Beitragssatzes.

Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach dem kassenindividuellen Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2016: 4237,50 Euro monatlich).

Rechnet man den BKK-Vorschlag im Detail durch, dann entstünde für Krankenkassen mit einem individuellen Beitragssatz, der über dem Durchschnitt liegt, eine Deckungslücke beim Arbeitgeberbeitrag. Wie sollte diese geschlossen werden?

Es entsteht keine Deckungslücke, da die Arbeitgeberbeiträge nach der Höhe des jeweils erhobenen Beitragssatzes verteilt werden. Über den Fonds werden die erhobenen Beiträge ja ohnehin schon nach Einkommensausgleich neu verteilt. Ist der durchschnittliche Beitrag richtig geschätzt, geht das genau auf.

Welcher "Minimalkonsens" aller Kassen wäre nötig, damit dieser Vorschlag politische Praxis werden könnte?

Der Bundesgesundheitsminister hat sich bereits geäußert, dass er die Forderung nach der Zusatzbeitragssatz-Parität nicht auf die politische Agenda zu setzen gedenkt. Deshalb wird auch der BKK Dachverband sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um diese Frage, sondern um die für unsere 82 Mitgliedskassen prioritären Dinge kümmern. Und da bleibt, übrigens beileibe nicht nur bei der Kassenart BKK, nach wie vor die Reform des Morbi-RSA auf der Agenda. Denn derzeit profitiert nur eine einzige Kassenart von den Zuweisungskriterien - alle anderen schreiben rote Zahlen.

 

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