Solo-Selbstständige

Bundesrat sucht Lösung

Drei Bundesländer wollen erreichen, dass Solo-Selbstständige ihre Kassenbeiträge auch schultern können.

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BERLIN. Der Bundesrat berät am Freitag über Maßnahmen gegen die Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diskutiert wird eine Neuregelung für die Beitragsbemessung bei sogenannten Solo-Selbstständigen ohne Angestellte. Die Bundesratsinitiative aus Thüringen zielt darauf, dass die Beitragsberechnung für Selbstständige in der GKV an die von Arbeitnehmern angeglichen werden soll.

Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen den Antrag. Den Angaben zufolge verdienen 82 Prozent der Solo-Selbstständigen im Schnitt nur 787 Euro monatlich. Das für die Beitragsberechnung derzeit zugrunde gelegte Mindesteinkommen ist fast doppelt so hoch (1487,50 Euro West / 1330 Euro Ost). "Solo-Selbstständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu ihrem erzielten Einkommen eine zu hohe Beitragslast zu schultern", so die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke).

Allein in Berlin gibt es rund 200.000 Solo-Selbstständige. "Davon verdient ein Großteil durchschnittlich weniger als 800 Euro im Monat. Das reicht nicht für eine Absicherung gegenüber Krankheit", so die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD). Brandenburgs Gesundheitsministerin Diana Golze appelliert an die Bundesregierung: "Unterstützung ist dringend geboten, der Bund muss schnell handeln."

Die Links-Fraktion im Bundestag sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler fordert, die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte vorerst auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abzusenken. (ami)

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