Thüringen

KV stellt Weichen für Portalpraxen

Die KV Thüringen zeigt sich optimistisch: Ein Konzept über die Einrichtung von Portalpraxen wird von den Vertragspartnern akzeptiert.

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ERFURT. In den Verhandlungen über die Einrichtung von Portalpraxen für Notdienstpatienten an Krankenhäusern ist die KV Thüringen (KVT) vorangekommen. "Es ist uns gelungen, die Vertragspartner von unserem Konzept zu überzeugen", sagte der zweite KVT-Vorsitzende Thomas Schröter in der jüngsten Sitzung der Vertreterversammlung.

Die KV verhandelt seit dem Vorjahr über Portalpraxen mit den Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft (LKHG). Ziel ist es, den von vielen Kliniken beklagten Patientenandrang in Notaufnahmen zu bremsen. Ein ausgehandelter Text für einen Rahmenvertrag liege nun vor, sagte Schröter.

Die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Portalpraxen sollen den Klinik-Notaufnahmen vorgeschaltet werden und entscheiden, ob Patienten akute Notfälle sind oder in die reguläre Sprechstunde von Arztpraxen gehören.

Besetzung rund um die Uhr

Das KV-Konzept für Portalpraxen sieht deshalb unter anderem ein gemeinsames Triage-System zur Patientensteuerung vor. Es beschränkt Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten auf die überbrückende Erstversorgung. Im Gespräch ist, die Portalpraxen 24 Stunden am Tag zu besetzen – nicht nur nach Sprechstundenschluss von Arztpraxen.

Ein solcher ständiger Notdienst soll zunächst in zwei Modellregionen erprobt werden. Ziel sei es, Parallelstrukturen zu Praxen niedergelassener Ärzte abzubauen, so Schröter. Bei ihren Bemühungen um den Aufbau von Portalpraxen fängt die KV nicht bei Null an. Bereits jetzt befinden sich 24 der 27 kassenärztlichen Notdienstzentralen an Krankenhäusern.

In Ansätzen – Schröter spricht von einer Vorstufe – wird das Portalpraxis-Konzept bereits am Uniklinikum Jena und dem Helios-Klinikum Erfurt praktiziert, dort durchlaufen Notdienstpatienten seit Kurzem eine Triage. In Jena übernimmt das Klinikpersonal diese "Erstdurchsicht", in Erfurt das Fachpersonal eines Rettungsdienstanbieters. Für Portalpraxis-Pilotprojekte könnten neun weitere Orte in Frage kommen.

KVT und LKHG haben für die Portalpraxen bereits einen Patienten-Flyer erarbeitet. Er soll in den Krankenhäusern mit Portalpraxen ausgelegt werden – angesichts eines erwarteten hohen Informationsbedarfs. "Am schwierigsten dürfte es werden, dass die Triageschwestern nicht davon laufen, wenn sie ständig Patienten erklären müssen, dass sie kein Notfall sind", kommentierte ein Arzt.

Kassen ziehen mit

"Die Krankenkassen gehen mit unserem Konzept voll mit", zeigte sich Schröter zufrieden. Die spannende Frage sei nun, ob es auch der Vorstand der Landeskrankenhausgesellschaft unterstütze. Dieser muss der Grundsatzvereinbarung noch zustimmen.

41 Prozent der Thüringer Krankenhäuser gehören großen Klinikkonzernen, ein Drittel befindet sich in der Trägerschaft von Land oder Kommunen, ein Viertel in der von Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden.

Entsprechend unterschiedlich sind die Interessen der Klinikträger in puncto Notdienst und Portalpraxen. Lehnt die LKHG die Dreiervereinbarung mit KV und Kassen ab, sehen sich die Beteiligten vor dem Schiedsamt wieder. (zei)

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