TK-Forderungen zur Wahl

Einzelleistungsvergütung soll Ärzte aufs Land locken

Wer bereit ist, in unterversorgten Gebieten zu arbeiten, der soll finanziell langfristig belohnt werden. Dafür spricht sich die Techniker Krankenkasse in ihrem Forderungskatalog an die nächste Bundesregierung aus.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:
Einsatz auf dem Land soll sich für Ärzte rechnen, fordert die Techniker Krankenkasse.

Einsatz auf dem Land soll sich für Ärzte rechnen, fordert die Techniker Krankenkasse.

© everythingpossible/adobe.stock.com

HAMBURG. Im Kampf gegen die Unterversorgung setzt die Techniker Krankenkasse (TK) auf finanzielle Anreize für Ärzte. So soll eine auf zehn Jahre befristete Einzelleistungsvergütung ohne Mengenbegrenzung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten Ärzten einen Anreiz für die Niederlassung bieten. Das ist eine der gesundheitspolitischen Forderungen der TK für die nächste Legislaturperiode.

Vergütungsanreize durch regionale Zuschläge je Behandlungsfall sollen zudem für arztentlastende Tätigkeiten gezahlt werden.

Hybrid-DRG gegen Fehlanreize

Einen Ausweg aus der Investitionskostenmisere der Krankenhäuser sieht die TK in einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Krankenkassen an diesen Ausgaben. Im Gegenzug sollten die Kassen aber Einfluss auf die Krankenhausplanung der Länder bekommen, schreibt die TK in ihrem Positionspapier. Der Sicherstellungsauftrag soll aber weiter bei den Bundesländern bleiben. "Es muss jedoch verhindert werden, dass die Bundesländer ihre Investitionen zu Lasten der GKV zurückfahren", heißt es wörtlich. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) beziffert die jährliche Investitionslücke bei den Kliniken auf etwa 2,6 Milliarden Euro.

Um Fehlanreize wegen unterschiedlicher Vergütungen bei der ambulanten und stationären Versorgung zu vermeiden, schlägt die TK eine Hybrid-DRG vor. Mit ihr sollen beide Vergütungssysteme harmonisiert werden. Grundlagen sollen der DRG-Katalog und der EBM sein. Ziel ist ein Mischpreis aus beiden Elementen zu bilden.

Innovationen dauerhaft fördern!

Die Hybrid-DRG soll außerdem die Basis für ein Stufenkonzept zur Krankenhausversorgung sein. "Dieses sieht ein Spektrum von grundversorgenden Krankenhäusern bis zu Maximalversorgern vor, die ihre jeweilige Arbeit aufeinander abstimmen", heißt es. Die flächendeckende Versorgung will die TK sicherstellen, indem die strikte Trennung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten aufgehoben werden soll.

Lob und Kritik hat die TK für den Innovationsfonds übrig. Die Techniker Krankenkasse habe mit großem Engagement ihre Expertise in Projekte des Fonds eingebracht. "Die Umsetzung ist jedoch zu bürokratisch, verlangsamt die Durchsetzung von Innovationen im Gesundheitswesen und erhöht deren Kosten", zieht die TK ein eher durchwachsenes Urteil nach den ersten Erfahrungen mit dem Fonds. Außerdem fehlten dem Innovationsfonds wettbewerbliche Anreize für die Krankenkassen und er sei lediglich auf drei Jahre angelegt. "Die Förderung von Versorgungsinnovationen sollte aber auf Dauer angelegt werden, unbürokratisch und wirtschaftlich funktionieren und wettbewerblich organisiert sein", fordert die Techniker. Sie schlägt deshalb vor, Versorgungsinnovationen regelhaft über die Kassen zu finanzieren. Grundlage dafür sollen Paragraf 140 SGB V (Besondere Versorgung) und Paragraf 63 (Modellvorhaben) sein.

Damit genug Geld für die Erprobung innovativer Versorgungsformen zusammenkommt, sollen die Kassen mindestens 2,50 Euro je Versichertem bereitstellen. Nicht ausgegebene Mittel werden über den GKV-Spitzenverband im Umlageverfahren auf die Krankenkassen verteilt, die mehr als 2,50 Euro investiert haben.

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