Patentamt vor Grundsatzurteil zu Stammzellen
MÜNCHEN (dpa/fst). Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat gestern mit einer Grundsatzverhandlung begonnen, bei der über die Patentierbarkeit humaner embryonaler Stammzellen entschieden wird.
Veröffentlicht:Die Verhandlung soll heute fortgesetzt werden. "Die Verhandlung schließt eine langjährige Diskussion mit einer Grundsatzentscheidung über die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen ab", sagte Christoph Then von der Umweltorganisation Greenpeace.
Der US-amerikanische Forscher James Thomson, der als Pionier in der Stammzellenforschung gilt, will sein Verfahren zur Stammzellgewinnung patentieren lassen. Die Verhandlung erfolgt vor der Großen Beschwerdekammer des EPA und hat damit die höchste Instanz erreicht.
Greenpeace hat nach eigenen Angaben Einsprüche gegen Patente auf menschliche Embryonen und aus ihnen gewonnene Stammzellen eingelegt. Bisher seien 41 Stammzell-Patente bei der EPA angemeldet, eines davon beziehe sich auf Zellen aus menschlichen Embryonen. Vom Ausgang des Musterprozesses wird es auch abhängen, wie mit den 110 Patentanmeldungen aus der Stammzellenforschung umgegangen wird, die derzeit noch geprüft werden. Then erhofft sich vom Ausgang der Verhandlung eine "weltweite Signalwirkung".