Union beharrt auf Gesetzesvorlage zu Spätabtreibungen
BERLIN (fst). Ungeachtet des Widerstands aus der SPD will die Union im Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Zahl der Spätabtreibungen reduzieren soll.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, dass Frauen nach der Diagnose einer Behinderung des Kindes die Schwangerschaft nicht abbrechen. Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), betont, dass der fraktionsübergreifende Antrag keinen Zwang zur Beratung der Frau vorsieht. "Es ist eine Pflichtberatung für den Arzt.
Der muss geradestehen. Er muss auch mit einem Bußgeld dafür haften, dass diese Beratung angeboten wird", sagte Singhammer dem "Deutschlandfunk". Zwischen der Mitteilung der Diagnose und der Entscheidung der Schwangeren müssen drei Tage Zeit liegen.
Kein Konsens gibt es mit der SPD, wie die Regelung umgesetzt werden soll. Die Union lehnt den SPD-Vorschlag ab, in das geplante Gendiagnostik-Gesetz einen Passus aufzunehmen. Dieses Gesetz regele nur "ein Segment der gesamten Problematik", so Singhammer. Deshalb will die Union das Schwangerschaftskonflikt-Gesetz ändern. Nun wollen CDU und CSU bei einzelnen SPD-Abgeordneten um Zustimmung werben.
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