Hintergrund

Das Dilemma der Ärzte bei anonymen Geburten

In Deutschland gibt es etwa 80 Babyklappen. Über die aktuelle Rechtslage diskutiert der Ethikrat.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Ärzte und Klinikmitarbeiter stehen vor einem Dilemma, wenn eine Frau mit dem Wunsch nach einer anonymer Geburt zu ihnen kommt: Sie sind zur Hilfeleistung verpflichtet - aber auch dazu, alle bekannten Daten über Mutter und Säugling zu melden. "Es ist eine Situation, bei der die Beteiligten immer mit einem Fuß in einem Verfahren stecken", sagt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Professor Edzard Schmidt-Jortzig.

"Das Ganze ist ein Problem, weil die Rechtslage entgegen einigen Annahmen eigentlich eindeutig ist", so der Jurist weiter. Es sei eine schwierige Situation für den Rechtstaat Deutschland, dass eine offensichtlich rechtswidrige Sache laufen gelassen werde, ohne dass die Rechtsgrundlagen geändert werden. Die Politik habe zwar den Handlungsbedarf erkannt, doch das bleibe bisher ohne Konsequenzen, so Schmidt-Jortzig.

Der Deutsche Ethikrat will eine Stellungnahme zur Praxis der anonymen Geburten und Babyklappen erarbeiten. Etwa 80 Babyklappen gibt es in Deutschland, und rund 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym zur Welt bringen oder abgeben können. Die Betreiber dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen verfolgen das Ziel, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern. In der vergangenen Woche wurde bei einer öffentlichen Anhörung von Beteiligten aus der Praxis und Experten die Sachlage aus juristischer Sicht deutlich: Die anonyme Kindesweggabe widerspricht nicht nur einem, sondern mehreren Grundrechten, wie dem Fürsorgeanspruch des Kindes und seinem Recht auf Kenntnis der Abstammung. Die leibliche Mutter mache sich strafbar, wenn sie ihr Kind in einer Babyklappe abgibt oder den Säugling im Krankenhaus zurücklässt. "Es ist offensichtlich, dass das Anonymitätsversprechen der Anbieter zu den rechtlich gebotenen Ermittlungen in Widerspruch steht", sagte Stephan Neuheuser von der Staatsanwaltschaft Köln.

Der Regensburger Verfassungsrechtler Professor Thorsten Kingreen kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung von Babyklappen und anonymen Geburten verfassungswidrig wäre. Er hatte bei seiner Untersuchung das Ziel gehabt, eine Verfahrensregel zu finden, wie man rechtmäßig die Rechte von Vater und Kind einschränken könnte, fand aber keine Lösung.

Das Argument, dass Babyklappen und anonyme Geburten Kindstötungen verhindern könnten, widerlegte die Bonner Psychiaterin Professor Anke Rohde. "Babyklappen und anonyme Geburten sind keine sinnvollen Handlungsstrategien gegen Kindstötungen", sagte Rohde. Sie hat 17 Fälle begutachtet und dabei wiederkehrende Motive und Persönlichkeitsmerkmale identifiziert. Ein Ergebnis: "Es ist in keinem Fall eine extreme Notlage gewesen, aber meist eine psychosoziale Notlage." Das Töten habe aus psychiatrischer Sicht eine besondere Dynamik. Die Persönlichkeitsstruktur dieser Frauen führe dazu, dass sie nicht in der Lage seien, Babyklappen und anonyme Geburten anzunehmen, so die Psychiaterin der Universitätsfrauenklinik Bonn. Ein durchgehendes Merkmal sei, dass die Frauen die Schwangerschaft negieren würden und somit nicht mehr über eine Lösung des Problems nachdenken. Das Leben des Babys hänge dann "am seidenen Faden".

Für eine Sitzung im Dezember erarbeitet der Rat nun Vorschläge, wie das Thema behandelt werden kann.

Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat hat sich vor einem halben Jahr konstituiert. Er löste damit den Nationalen Ethikrat ab. Nun ist er nicht mehr nur an die Bundesregierung, sondern auch an das Parlament gebunden. Beide Gremien können ihn beauftragen, zu ethischen Themen Stellungnahmen zu erarbeiten. Der Rat hat sich in Eigeninitiative der anonymen Gerburtgewidmet. Weitere Themen sind die Alten- und Behindertenhilfe, Ernährungsmangel und -überfluss und die Ressourcenknappheit und Verteilungsgerechtigkeit im künftigen Gesundheitswesen.

(ami)

Anonyme Geburten widersprechen Grundrechten.

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