Das Thema Patientenverfügung spaltet den Bundestag

BERLIN (ble). Welche rechtliche Bindung sollen Patientenverfügungen künftig für Angehörige, Betreuer und Ärzte entfalten? Über diese Frage lieferten sich die Abgeordneten des Bundestags am Mittwoch einen offenen Schlagabtausch.

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In einem waren sich die rund 360 Abgeordneten, die sich hinter einem der nun drei Gesetzentwürfe versammelt haben, in der Bundestagsdebatte vom Mittwoch einig - nach Jahren des Abwägens über ein Für und Wider einer rechtlichen Regelung ist die Zeit für ein Gesetz zu Patientenverfügungen für sie jetzt gekommen. Nur über den Weg herrscht Streit.

Nach den Befürwortern des sogenannten Stünker-Antrags mit 200 Unterstützern brachten an diesem Tag nun also zwei weitere Parlamentariergruppen Vorschläge für ein Patientenverfügungsgesetz ein. Etwa 100 Abgeordnete um die Politiker Wolfgang Bosbach (CDU) und René Röspel (SPD) sprechen sich für zwei Formen von Verfügungen aus: So sollen formlose schriftliche Verfügungen für den Fall gelten, dass eine Krankheit unweigerlich zum Tod führt.

Will der Verfasser eine Behandlung auch dann ausschließen, wenn seine Erkrankung nicht tödlich ist, soll er sich ärztlich beraten und die Verfügung notariell beglaubigen lassen müssen (Reichweitenbegrenzung). Der Entwurf biete mehr Schutz vor Fehlinterpretationen einer Verfügung, warb Röspel im Plenum um Unterstützung für seinen Antrag.

Nach dem Willen von rund 60 Abgeordneten um Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) soll dagegen auch eine mündliche Verfügung gültig sein. Ein Gesetz solle nur das unerlässlich Notwendige regeln, sagte Zöller: "Sterben ist eben nicht normierbar."

Deutlicher noch als das im bereits im vergangenen Jahr eingebrachten Entwurf von Joachim Stünker (SPD) der Fall ist, wollen Zöller/Faust eine maßgebliche Rolle des Arztes bei der Beurteilung der aktuellen Anwendbarkeit der Verfügung festschreiben. Beide Entwürfe sehen anders als der Bosbach-Antrag aber keine Reichweitenbegrenzung vor. Beobachter rechnen deshalb damit, dass die Unterstützer von Zöller/Faust bei einer eigenen Abstimmungsniederlage doch noch ins Lager von Stünker wechseln könnten.

In der von mehreren Zwischenfragen begleiteten Debatte betonte Jerzy Montag (Grüne) denn auch, dass auch der Stünker-Antrag vorsehe, dass Arzt und Betreuer einer Meinung sein müssten. Sei dies nicht der Fall, müsse ein Vormundschaftsgericht entscheiden. Der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer warf Bosbach vor, mit seinem Entwurf Verfügungen erster und zweiter Klasse schaffen zu wollen. Dagegen warnten Katrin Göring-Eckardt wie Röspel davor, aus unspezifischen Formulierungen die Entscheidung zu einem Behandlungsabbruch oder dem Unterlassen von Notfallmaßnahmen abzuleiten. Notwendig sei eine umfassende ärztliche Beratung. Diese soll Teil des GKV-Leistungskatalogs werden.

Der Linken-Politiker Ilja Seifert wandte sich indes generell gegen eine gesetzliche Regelung. Stattdessen forderte er einen Ausbau der Palliativmedizin sowie eine Stärkung der Hospizarbeit. "Damit helfen wir den Menschen wirklich." Viele Menschen wollten keine Verfügung verfassen. Seifert forderte die Bürger auf, stärker auf Vorsorgevollmachten zu setzen.

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