Der Wunsch zu sterben ist oft ein Hilfeschrei

Es sind nicht in erster Linie die Schmerzen, die bei einem Menschen das Verlangen nach dem eigenen Tod auslösen. Eine größere Rolle dabei spielen der Verlust der Selbstbestimmung und der Kontrolle über den eigenen Sterbeprozess.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein Seelsorger nimmt sich Zeit für einen Hospizpatienten.

Ein Seelsorger nimmt sich Zeit für einen Hospizpatienten.

© Foto: imago

BERLIN. "Patienten denken nicht in den Kategorien Euthanasie versus Hospiz oder Palliativstation" sagte der Würzburger Thanatopsychologe, Professor Joachim Wittkowski beim 28. Workshop Medizinethik vergangene Woche in Berlin. Für die Patienten sei die Tötung auf Verlangen nur eine Variante ärztlich-professionellen Handelns. Motive des Todesverlangens seien fehlende Hoffnung auf Besserung, Angst vor einem unwürdigen Rahmen und dem Verlust der Kontrolle über den Sterbeprozess, Angst vor der Aufgabe des Lebensstils und der eigenen Wohnung.

Krebspatienten nannten dabei meist Schmerzen als Grund für den Wunsch zu sterben. Alle anderen führten dagegen die Sorge vor der zunehmenden Fremdbestimmung als Grund an, sagte Wittkowski. Ob der Todeswunsch echt sei, sei für den Arzt sehr schwer herauszufinden. Eine Möglichkeit sei zu prüfen, ob ein Suizid sich als Abschluss in das Leben des Patienten füge, ob das Todesverlangen überhaupt stimmig sei.

Das Verlangen nach dem Tod begegnet Ärzten und Pflegenden im Berufsalltag immer wieder: "Nahezu täglich bin ich in meiner Arbeit mit Todeswünschen konfrontiert", berichtete eine Mitarbeiterin aus der häuslichen Krankenpflege. Sich den Tod zu wünschen sei dabei ein Signal an Ärzte und Pflegende, sagte Christine Marmor, Fachärztin für Innere und Palliativmedizin im Malteser Krankenhaus Görlitz. Die Mitteilung laute: "Ihr seid nicht kompetent".

"Nachhelfen" bedeute aus der Sicht der Betroffenen nicht, dass der Arzt eine Spritze setzen solle, so Marmor. Ihrer Erfahrung nach würde der Patient um Begleitung bitten. "Der Arzt muss die Leidenssituation des sterbenden Menschen lindern. Dazu gehöre, dem Patienten zumindest das Gefühl zu vermitteln, in der letzten Lebensphase nicht völlig fremdbestimmt zu sein.

Bei jüngeren Menschen mit bösartigen Neubildungen könne das Sterben bis zu einem Jahr dauern. Das Therapieziel müsse sich dann von der rein technischen Möglichkeit, den Sterbeverlauf zu verlängern, hin zur Steigerung der Lebensqualität ändern. Das könne auch bedeuten, die therapierenden Medikamente abzusetzen und auf die reinen Bedarfsmedikamente umzusteigen, sagte Marmor. Ärzte sollten die Patienten fragen, was sie sich für die verbleibende Zeit wünschten. Sie müssten sich gewahr sein, dass die meisten Menschen sich mit diesen Fragen noch nicht auseinandergesetzt hätten. Sie einfach nach Hause zu entlassen, reiche nicht. Zuvor müsse der Arzt ermitteln, wie tragfähig das soziale Umfeld des Patienten sei.

Der Arzt habe nicht die Vernunfthoheit am Lebensende eines Patienten, sagte Rolf-Werner Bock, Rechtsanwalt in Berlin. Die teile er mit dem Patienten selbst, eventuell mit dessen Betreuer und dem Vormundschaftsgericht. Die Standards für das Lebensende, die der Arzt setzen müsse, seien die Integrität und die Autonomie des Patienten. Juristisch gefordert sei, eine positive Lebensqualität herzustellen und zu bewahren.

Um dies zu gewährleisten, müsse der Arzt die objektive Sorgfaltspflicht einhalten. Dies bedinge auch eine adäquate Schmerztherapie. Sie zu unterlassen, könne zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung führen. Bei der Schmerztherapie erreichten deutsche Ärzte nur in 20 Prozent der Fälle die Standards, die möglich seien. Bock berief sich dabei auf Erhebungen der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes. Rechtlich stelle eine ausreichende Schmerztherapie keine aktive Sterbehilfe dar, auch wenn als Nebenfolge der Tod des Patienten einträte, verwies Bock auf das dementsprechende BGH-Urteil.

Verband sieht Hospize vor existenzieller Krise

Nach einer Erhebung des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV) und der Katholischen Fachhochschule Köln stehen viele Hospize vor existenziellen finanziellen Problemen. So erhielten rund 60 Prozent der ambulanten Hospizdienste zurzeit keine vollständige Refinanzierung der Personalkosten ihrer hauptamtlichen Mitarbeiter. Das durchschnittliche Defizit ambulanter Hospizdienste betrage 14 500 Euro. Zudem müssten neu gegründete Dienste bis zu 18 Monate auf das erste Geld warten.

Um die Probleme abzustellen, fordert der DHPV eine Umstellung der Vergütung auf die erbrachten Leistungen statt auf die Ausgaben.

Stationäre Hospize müssen laut DHPV derzeit rund 30 Prozent ihrer Kosten selbst aufbringen. Zudem mangele es bei bis zu fünf beteiligten Kostenträgern vor allem für die Patienten hinsichtlich ihres selbst zu tragenden Anteils an Transparenz. Außerdem gebe es große, mit einer einheitlichen Qualität nicht zu vereinbarende Unterschiede bei der Höhe der Tagesbedarfssätze (176 bis 320 Euro).

Als notwendig erachtet der DHPV, der rund 1000 Einrichtungen vertritt, hier kurzfristig eine Erhöhung des gesetzlichen Kostenanteils, langfristig einen bundesweit einheitlichen Tagesbedarfsatz sowie den Entfall des Eigenanteils der Patienten. (ble)

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